Verfassungsgericht Klage gegen Polizeigesetz abgewiesen
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes abgewiesen.
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München.Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Linkspartei gegen die umstrittene Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes abgewiesen. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung verstoßen die Regelungen zur sogenannten polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht gegen die Verfassung. Die Bestimmungen verletzten weder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch verstießen sie gegen die Berufsfreiheit oder die Pressefreiheit, hieß es in der Mitteilung.
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