Gegenteil von gut ist gut gemeint
Parkscheiben-Posse: Wer dieses Geschenk benutzt, riskiert einen Strafzettel

23.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:47 Uhr

Auf ihrer Facebookseite machte die Stadt Germering auf die „Parkschein-Posse“ aufmerksam. −Screenshot: Eberle

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint - das musste die Stadt Germering (Landkreis Fürstenfeldbruck) jüngst feststellen. Denn eine Werbegeschenk-Aktion mit Gratis-Parkscheiben ging gehörig nach hinten los.



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Die Stadt hatte vor einiger Zeit Parkscheiben an Bürger verteilt. Nun wurden sie zurückgerufen und die Kommune bittet darum, diese zu entsorgen. Denn Autofahrer, die sie benutzen, riskieren einen Strafzettel.

Der Grund: Die Scheiben wurden falsch herum bedruckt. „Die Scheibe ist wie eine Uhr im Uhrzeigersinn bedruckt, müsste aber andersherum sein. Dadurch ist sie laut StVO (Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechen Rd Nr. 16 der VwV zu § 39 StVO) ungültig“, erklärt die Stadt auf ihrer Internetseite und bittet um Entschuldigung.

Draufgekommen sei kürzlich ein Stadt-Mitarbeiter, wie es bei der Pressestelle auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern heißt. Einer Sprecherin zufolge habe man die Parkscheiben bereits vor Jahren von einer Firma bekommen und inzwischen bemerkt, dass es bei einigen Exemplaren zu einem Fehldruck gekommen war. Bei wie vielen genau, sei nicht mehr nachzuvollziehen. Daher habe man generell von der Verwendung abgeraten.

Aussehen und Verwendung von Parkscheibe sind streng geregelt

Wie der ADAC erklärt, gibt es weitere Regeln für Parkscheiben: So muss sie immer blau-weiß sein und auch die Größe ist mit elf Zentimetern Breite und 15 Zentimetern Höhe vorgeschrieben. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro.

Eine Parkscheibe wird korrekterweise auch nicht auf die konkrete Ankunftszeit eingestellt, sondern auf die nächste halbe Stunde - also bei 11.35 Uhr auf 12 Uhr. Zudem muss sie so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist.

Ein Weiterdrehen nach dem Ende der erlaubten Parkzeit ist laut ADAC ebenfalls verboten - und könne je nach Überschreitungsdauer bis zu 40 Euro kosten. Auch einfach Vor- und Zurückfahren reicht nicht, um die Parkzeit zu verlängern, sondern es muss nach Ablauf der Parkzeit ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden. Sprich: Laut ADAC ist es erlaubt, einmal um den Block zu fahren und dann nochmal dort zu parken - wenn der Stellplatz noch frei ist.