Frist läuft am Donnerstag ab
Revision nach Gerichtsurteil? Schuhbeck-Anwälte äußern sich

02.11.2022 | Stand 02.11.2022, 13:39 Uhr
Bayern, München: Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, verlässt in einer Prozesspause den Gerichtssaal im Landgericht München I. −Foto: Matthias Balk/dpa

Knapp eine Woche nach derVerurteilung des Star-Kochs Alfons Schuhbeckzu einer Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München I am Mittwoch - einen Tag vor Ablauf der Frist - auf Anfrage mit.



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Bei der zuständigen Strafkammer sei kein Rechtsmittelverzicht eingegangen, ein Rechtsmittel aber auch nicht, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Sprecher von Schuhbecks Anwälten teilte mit, dass er über die Entscheidung, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen, informieren werde, „wenn sie gefallen ist“. Die Frist endet am Donnerstag um Mitternacht. Laut Informationen der Bild-Zeitung sollen Schuhbecks Anwälte allerdings gar nicht in Revision gehen wollen.

Drei Jahren und zwei Monate Gefängnis

Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Wenn die Prozessparteien auf Rechtsmittel verzichten und das Urteil rechtskräftig wird, muss Schuhbeck ins Gefängnis.

− dpa/ajk