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Schulferien 2023, 2024 und 2025 in Bayern: Das sind die Termine

25.02.2023 | Stand 15.09.2023, 1:28 Uhr
Wir sagen Ihnen, wann 2023, 2024 und 2025 Schulferien in Bayern sind. −Foto: dpa

Wann sind in den kommenden Jahren Ferien? Wir haben für Sie die Termine der Schulferien in Bayern 2023, 2024 und 2025 zusammengestellt.



Mit die wichtigsten Termine des Jahres sind die Schulferien. Für Eltern und Schüler natürlich, weil sie freie Zeit bedeuten und die Zeitspanne für die mögliche Urlaubsreise vorgeben. Für kinderlose Singles und Paare sind die Termine für Schulferien aber ebenso wichtig, denn für sie ist die Urlaubsreise aufgrund günstigerer Angebote und mehr freier Kapazitäten eben genau außerhalb der Schulferien lohnenswert.

Wir haben uns einmal die Schulferientermine 2023, 2024 und 2025 in Bayern angeschaut und sie hier für Sie zusammengefasst:



Die Sommerferien in Bayern sind die letzten im Bundesgebiet. Bayern war früher ein Agrarland, und daher brauchte man die Kinder im August bei der Ernte. Auch wenn das heute nicht mehr so ist - der August als Termin für die Sommerferien in Bayern wurde beibehalten. Die Sommerferien in Deutschland werden heute indes im mehrjährigen Rhythmus von einer eigenen Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz abgestimmt und von den Ministern zuguterletzt beschlossen. Die Dauer der Sommerferien beträgt in allen Bundesländern sechs Wochen. So soll zwei Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit ihren Familien freie Tage zu genießen und in den Urlaub zu fahren.

Faschingsferien in Bayern erst seit gut 20 Jahren

In Bayern gibt es zudem eine Woche Herbstferien, die immer um den Allerheiligen-Feiertag liegen. Weihnachtsferien, Osterferien und Pfingstferien sind immer zwei Wochen lang. Während es bei den Weihnachtsferien keine großen Abweichungen gibt, können sich Ostern und Pfingsten von Jahr zu Jahr aufgrund des kirchlichen Kalenders um mehrere Wochen verschieben.

Die „jüngsten“ Schulferien in Bayern sind die Faschings- bzw. Frühjahrsferien. Sie gibt es erst seit einem Beschluss des Bayerischen Landtags aus dem Jahr 2001. Sie beginnen immer mit dem Rosenmontag.