Untersuchungshaft nach Schleusung
Vater-Tochter-Gespann pfercht sieben Personen in Kleinwagen

26.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:44 Uhr
Insgesamt neun Personen saßen in einem Kleinwagen, den die Bundespolizei Freilassing am Walserberg gestoppt hat. −Foto: Fotos: Bundespolizei

Eine lebensgefährliche Schleusung, getarnt als Familienausflug: Die Bundespolizei Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) hat am Freitag auf der A8 an der Grenzkontrollstelle am Walserberg einen Kleinwagen gestoppt, in dem insgesamt neun Personen saßen. Die mutmaßlichen Menschenschlepper sind inzwischen in U-Haft.



Schon beim ersten Blick in den Kleinwagen aus Ungarn fiel den Beamten auf, dass lediglich die Fahrerin und ihr Beifahrer einen Sitzplatz hatten. Mit im Wagen der 36-jährigen Aserbaidschanerin und ihres 62-jährigen Vaters waren sieben türkische Staatsangehörige. Sie lagen im Kofferraum des für fünf Insassen ausgelegten Nissan Murano und auf der umgeklappten Rücksitzbank. Wie die Polizei weiter berichtet, war das Auto nicht versichert.

Ausweisdokumente, die zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, hatten nur das Vater-Tochter-Gespann. Die mitreisenden Türken im Alter zwischen 5 und 39 Jahren konnten zur Kontrolle nur einen Reisepass vorlegen, einen Aufenthaltstitel oder ein Visum besaßen sie nicht. Das Familienduo wurde wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern vorläufig festgenommen und getrennt von ihren Begleitern zur Bundespolizeiinspektion Freilassing gebracht.

Nach ersten Erkenntnissen waren Vater und Tochter gezielt nach Österreich gereist, um die sieben Türken von dort abzuholen und nach Deutschland zu bringen. Für die organisierte Schleusung bezahlten die Migranten mehrere Tausend Euro.

Außerdem stellte sich heraus, dass der 62-jährige Aserbaidschaner bei der Beantragung seines Visums für einen touristischen Aufenthalt in Deutschland unrichtige Angaben über seinen Reisezweck machte. Deshalb annullierte die Bundespolizei sein Visum.

Am Samstagvormittag wurden sowohl die 36-jährige Aserbaidschanerin als auch ihr 62-jähriger Vater dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. Die beiden Beschuldigten erwartet ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Umständen, die Frau darüber hinaus wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Mann muss sich zusätzlich wegen des Verdachts der Visumserschleichung verantworten.

Die sieben türkischen Staatsangehörigen wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Vier von ihnen äußerten ein Asylgesuch und wurden einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zugeleitet, dreien wurde die Einreise nach Deutschland verweigert, sie wurden nach Österreich zurückgewiesen.

− ade