Siegenburg Facebook-Kommentar stört Prozess
In der Verhandlung um die Hatz auf einen transsexuellen Mann durch Siegenburg musste eine Frau zugeben, im Internet falsche Behauptungen aufgestellt zu haben.
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Regensburg. Wie schnell man durch einen Facebook-Kommentar in Erklärungsnot geraten kann, musste eine junge Frau am Montag beim Prozess um die Hatz auf einen Mann durch Siegenburg erfahren. Eine Freundin des angeklagten Brüderpaares hatte am Wochenende in dem Sozialen Netzwerk behauptet, dass seitens der Familie des dritten Angeklagten wohl Geld geflossen sein müsste. Ihrer Meinung nach sei die Aussage des 22-jährigen Opfers nicht anders erklärbar. Der transsexuelle Mann hatte vor Gericht den mitangeklagten 24-jährigen Daniel A. in Schutz genommen. Dieser habe weniger fest getreten und geprügelt und zudem versucht, die Hatz durch den Ort zu beenden, sagte das Opfer im Zeugenstand. Die junge Frau musste ihren Facebook-Kommentar vor dem Vorsitzenden Richter Carl Pfeiffer erklären. Dabei räumte sie ein, dass sie keine Anhaltspunkte für diese Äußerung gehabt habe, sondern dies alleine aus der Zeugenaussage des Opfers zugunsten des Angeklagten A. geschlossen habe. Oberstaatsanwältin Ulrike Klein ermahnte die junge Frau eindringlich: „Ihnen muss doch klar sein, dass sie sich mit so etwas strafbar machen können.“
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