Bayern Landtagswahl: Wer nicht wählen darf
Nicht jeder darf mitbestimmen, wenn die Bayern einen neuen Landtag wählen. Diese Personengruppen sind ausgeschlossen.
München.Bei der Landtagswahl am 14. Oktober darf längst nicht jeder eine Stimme abgeben, der im Freistaat lebt: Die Wahlberechtigung ist an Bedingungen geknüpft. So sind etwa Flüchtlinge vom Gang in die Wahlkabine ausgeschlossen. Rund 9,5 Millionen Bayern dürfen Kreuze machen. Diese Menschen aber nicht:
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