Mit dem Ausbau der JVA in Straubing schafft Bayern die baulichen Voraussetzungen für die Reformierung der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 2011, dass Sicherungsverwahrte von anderen Häftlingen getrennt sein müssen.
Ein Justizbeamter des Freistaat Bayern steht auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing an der Baustelle des neuen Gebäudes für Sicherungsverwahrte.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 2011, dass Sicherungsverwahrte räumlich von den anderen Häftlingen getrennt werden müssen.
Ein Justizbeamte steht mit einem Fernglas auf dem Wachturm an der Baustelle des neuen Gebäudes für Sicherungsverwahrte.
In der auf etwa 20 Millionen Euro Baukosten veranschlagten Einrichtung sollen bis zu 84 Häftlinge Platz haben.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) legt neben dem Gefängisdirektor Matthias Konopka (l) auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing Dokumente in den Grundstein des neuen Gebäudes für Sicherungsverwahrte.
Von einem Kran aus blickt die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) bei der Grundsteinlegung auf das Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing.
Auf einem Plan ist die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing zu sehen. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) ist zur Grundsteinlegung vor Ort.
Justizvollzugsbeamte stehen vor der Baustelle des neuen Gebäudes für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing.