Der Bayerische Biergarten wird 200 Jahre alt. Wie es dazu kam, dass 1812 eine gesetzliche Grundlage für die Biergartenbetriebe geschaffen wurde, und weitere verblüffende Fakten erfahren Sie in unserer Bildergalerie.
Ein gutes Bier ist die Hauptsache beim Besuch eines Biergartens. Oftmals wird das Bier nur als "Maß" ausgeschenkt, denn wer keinen ganzen Liter Bier verträgt, soll warten bis er durstig ist, sagt man.
Die Maß entstand aus der sogenannten Maßkanne. Diese im 19. Jahrhundert verwendete Kanne fasste 1,069 Liter und war damals "maßgebend" für den Ausschank von Bier. Heute gehen gläserne Maßkrüge, die genau einen Liter Bier enthalten, über die Ausschanktheke.
Das von Herzog Wilhelm IV. im Jahr 1516 erlassene Reinheitsgebot besagt, dass Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser enthalten darf (von der Hefe wusste man damals noch nichts). Das Reinheitsgebot ist somit das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt.
Ein weiterer Grundstein für den Biergarten wurde mit dem Erlass einer Bayerischen Brauordnung 1539 gelegt. Brauereien war es nämlich wegen der Brandgefahr in den warmen Sommermonaten verboten zu brauen. Daher mussten große Lagerkeller angelegt werden, denen Kastanien Schatten spendeten, damit das Bier im Keller kühl blieb. Deshalb ist die Kastanie der typische Biergartenbaum in Bayern.
Da die Brauereibesitzer das kühle Bier gleich an die Bevölkerung verkaufen wollten, stellten sie Tische und Stühle unter die Bäume – der Biergarten war geboren. Innerstädtische Gastwirte protestierten jedoch bald gegen die zunehmende Konkurrenz der Brauereigärten. Maximilian I. fungierte als Schlichter in dem Streit und erlaubte per Dekret 1812 den Brauereien offiziell den Bierausschank in den Sommermonaten, verbot aber den Verkauf von Speisen.
Die Besucher der Biergärten mussten also ihre Brotzeit selbst mitbringen, wenn sie zu ihrer Maß noch etwas essen wollten. Diese Regelung ist der Grund dafür, warum es auch heute noch erlaubt ist, eigene Speisen mit in den Biergarten zu bringen und zu verzehren.
Für den Biergarten – unter Verweis auf die "gewachsene Tradition" und als ein "Stück angestammten bayerischen Kulturguts" – gibt es nach wie vor einige Sonderregelungen, die zum Teil 1999 in der Bayrischen Biergartenverordnung festgelegt wurden.
Nach diesem Gesetz darf der Biergarten von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr öffnen – entgegen den Standardregeln zu den Sperrzeiten. Die bayerische Gemütlichkeit dauert ja bekanntlich etwas länger.
Bedienungen in den Biergärten haben einen langen und harten Arbeitstag, denn eine Maß wiegt gefüllt ca. 2,3kg und erfahrene Bedienungen tragen in etwa 10 Maßkrüge auf einmal.
Die Anstrengungen der EU zum Sonnenschutz und das daraus resultierende Dirndlverbot für Bedienungen löste in Bayern 2005 Unverständnis aus und das Dirndlverbot konnte – Gott sei Dank – nicht durchgesetzt werden.
Der größte Biergarten der Welt ist der Hirschgarten in München mit über 8.000 Plätzen.