Im Pensionsalter in Rente: Reaktionen der Politike
Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte müssen nach einem Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichthofs auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters in Rente gehen. In unserer Bildergalerie zeigen wir Ihnen die Reaktionen der Politiker.
Der mit 74 Jahren älteste bayerische Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD) hatte mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof die Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte zu Fall bringen wollen. Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen im Freistaat auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters nicht mehr zur Wahl antreten.
Dem bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bleibt eine erneute Kandidatur durch dieses Urteil verwehrt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte mit anderen Staatsdienern gleich behandelt werden können“, sagte er. „So gelten für alle die gleichen Pensionsgrenzen.“
Im Gegensatz zu Kommunalpolitikern gibt es für Regierungschefs aber keine Altersgrenze. Genau das kreidet Dr. Hubert Faltermeier, Landrat aus Kelheim an – und nennt es schlicht Willkür. In seinem Landkreis sind zwei Bürgermeister von dem Urteil betroffen – und vor allem die Wähler, sagt Faltermeier. „Die schwarz-gelbe Koalition gängelt die Bürger, sie nimmt ihnen die Wahlfreiheit."
Auch Hans Schaidinger, Bürgermeister der Stadt Regensburg, betont, dass es keine vergleichbare Situation gebe, wo sich der Wähler eine solche Einschränkung durch den Gesetzgeber gefallen lassen müsse.
Heinz Karg (r), Bürgermeister von Burglengenfeld meint: „Ich finde die Gesetzeslage unbefriedigend und kann die Bemühungen von Peter Paul Gantzer, die Altersgrenze abzuschaffen, gut nachvollziehen. Es ist unlogisch, dass hauptamtliche Landräte und Bürgermeister ab 65 nicht mehr kandidieren dürfen, ehrenamtliche aber schon. Mich selbst betrifft das Urteil aber nicht. Ich habe mich bereits vor Monaten dafür entschieden, nicht mehr zu kandidieren.“
Weniger kritisch ist der Oberbürgermeister von Amberg, Wolfgang Dandorfer (CSU) (r). Er sagt, es gebe gute Argumente für die Altersgrenze. Er selber werde aber nach 24 Jahren als Oberbürgermeister 2014 nicht wieder kandidieren, obwohl er nach der jetzt bestätigten Regelung wieder antreten könnte. Er wird am 5. Juni 2014, also gut vier Wochen nach dem Stichtag 1. Mai, 65 Jahre alt und könnte damit wieder kandidieren.
Landrat Herbert Mirbeth aus Regensburg will zu dem Urteil keine Stellung beziehen. Er meint, das rechtskräftige Urteil bringe keine neuen Veränderungen. Er selbst ist auch nicht davon betroffen, da er 2014 nicht zur Wahl antreten will.
Der Bayerische Städtetag gab sich enttäuscht. Die Wähler seien klüger als jedes Gesetz, wandte sein Vorsitzender, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), ein. „Sie können in der Wahlkabine entscheiden, ob sie einem älteren Kandidaten die Ausübung des Amtes zutrauen.“