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Panorama

Die Chronologie zum Amoklauf von Winnenden

Zum zweiten Mal steht der Vater des Amokläufers von Winnenden vor Gericht. Mit seiner Waffe, die er unverschlossen im Schlafzimmerschrank aufbewahrte, soll er die Bluttat seines Sohnes erst möglich gemacht haben. Mit unserer Bildergalerie zeigen wir die Chronologie der Ereignisse zum Prozess. (Fotos: dpa)

14. November 2012 16:57 Uhr
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  • 12. März 2009: Bereits einen Tag nach dem Amoklauf beginnen Ermittlungen gegen den Vater von Tim K. wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.
  • 16. März 2009: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet gegen den Vater des 17-jährigen Täters ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Die Eltern sollen Kenntnis von den psychischen Problemen ihres Sohnes gehabt haben. Unser Bild zeigt das Wohnhaus des Amokläufers Tim K..
  • 12. November 2009: Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger weist die Staatsanwaltschaft an, gegen den Vater Anklage zu erheben und sich nicht wie bis dahin geplant mit einem Strafbefehl zu begnügen.
  • 27. November 2009: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Sie lautet auf fahrlässige Tötung in 15 Fällen, fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen und Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung liegt bei fünf Jahren Haft. Auf dem Foto sehen Sie Polizeibeamte auf dem Weg zur Spurensicherung vor der Albertville-Realschule in Winnenden am 11. März 2009.
  • 6. Mai 2010: Das Landgericht Stuttgart lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Der Vater muss sich aber zunächst nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. 16. September 2010: Zu Prozessbeginn kündigt der Vorsitzende Richter an, der Angeklagte könne auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden.
  • 28. September 2010: Ein Freund des Täters sagt aus, der 17-Jährige habe die Schule schleifen lassen, kaum Freunde gehabt und sei süchtig nach Computer-Ballerspielen gewesen.
  • 30. September 2010: Die Polizei rekonstruiert den Verlauf der Tat in einer 3-D-Animation. Laut Erkenntnissen der Ermittler kannte der Amokläufer den Code zum Waffenschrank seines Vaters nicht. Auf dem Foto ist die Tatwaffe des Amokläufers zu sehen.
  • 19. und 21. Oktober 2010: Der Angeklagte meldet sich krank. Es wird bekannt, dass es Morddrohungen gegen ihn gibt. 26. Oktober 2010: Der Angeklagte erscheint nicht mehr vor Gericht. Die Kammer hält seine Anwesenheit für verzichtbar. Unser Foto zeigt Hardy Schober (l.), Nebenkläger und Vater von Jana Schober, Opfer des Amoklaufes von Winnenden beim Prozessauftakt im Herbst 2010.
  • 11. November 2010: Der Amokläufer soll Ärzten einer psychiatrischen Klinik knapp ein Jahr vor der Tat gesagt gehaben, dass er "einen Hass auf die ganze Welt hat und Leute umbringen will". Dies berichtet eine Betreuerin der Familie. 23. November 2010: Die Betreuerin nimmt ihre Aussage zurück, dass die Eltern über Tötungsfantasien des Sohnes informiert gewesen seien. 16. Dezember 2010: Die Familienbetreuerin widerruft den Widerruf. Auf dem Fotos sind Hans Steffan (l.) und Hubert Gorka, Anwälte des wegen Verstosses gegen das Waffengesetz angeklagten Jörg K., Vater des Amokläufers von Winnenden zu sehen.
  • 11. Januar 2011: Die Staatsanwaltschaft plädiert auf zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. 27. Januar 2011: Die meisten Anwälte der Nebenkläger fordern in ihren Plädoyers, den Unternehmer nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen. Unser Bild zeigt die Vorsitzende des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Gisela Mayer, die bei dem Amoklauf ihre Tochter verloren hat.
  • 1. Februar 2011: Der Angeklagte erscheint wieder vor Gericht und zeigt Reue. Enttäuscht sind die Angehörigen dennoch, denn er wartete damit, bis seine Verteidiger Freispruch forderten. 10. Februar 2011: Das Gericht verurteilt den 52-Jährigen wegen 15-facher fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Urteil sprechen der Vorsitzende Richter Reiner Skujat (M) die Beisitzer Anne Harrschar (r) und Georg Böckenhoff (l). Juni 2011: Die Verteidiger des Vaters legen Revision ein.
  • 22. März 2012: Wegen eines Verfahrensfehlers kassiert der Bundesgerichtshof Karlsruhe das Urteil. Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, die Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen, heißt es. 14. November 2012: Das zweite Verfahren gegen den Vater beginnt. Fast alles muss neu aufgerollt werden, mit Ausnahme des Tatablaufs in der Realschule. Die Anwälte des Beklagten Elisabeth Unger-Schnell (l-r), Hubert Gorka und Hans Steffan unterhalten sich einem Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts in Stuttgart (Baden-Württemberg) vor dem Prozess.

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