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Panorama

Gesetzesänderungen 2012

Wie jedes Jahr werden auch 2012 wieder beschlossene Gesetzesänderungen fällig. Welche das sind, sehen Sie in unserer Bildergalerie.

14. Dezember 2011 16:44 Uhr
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  • Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 - und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.
  • Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.
  • Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.
  • Familienpflegezeit: Die Pflege von Familienangehörigen wird ab diesem Jahr erleichtert. Arbeitnehmer können dafür ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der vollen Rückkehr muss der der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet werden. Für Pflegebedürftige gibt es auch mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1550/1918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.
  • Mehr Geld gibt es auch für Pflegebedürftige. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1550/1918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.
  • Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Die Erhöhung kostet etwa 570 Millionen Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Zuletzt war der Hartz-IV-Satz zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364 Euro angehoben worden. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
  • Krankenkasse: Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825 im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49 500 auf 50 850 Euro im Jahr.
  • Insolvenz einer Krankenkasse: Klamme Krankenkassen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Krankenkassenwechsel unterstützen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen. So sieht es das Versorgungsstrukturgesetz vor. Es ist aber noch nicht vom Bundestag verabschiedet und muss auch noch durch den Bundesrat.
  • Zahnbehandlung: Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten werden für Kronen, Brücken und Prothesen mehr bezahlen müssen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent. Die GOZ wurde zuletzt 1988 angepasst. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall für den Besuch beim Zahnarzt mehr bezahlen.
  • Die Luftverkehrssteuer für Starts von deutschen Flughäfen wird zum 1. Januar gesenkt. Weil die Airlines dann in den EU-weiten Handel mit CO2-Verschumutzungszertifikaten einbezogen werden, sollen die nach Entfernung gestaffelten Steuersätze prozentual reduziert werden. Für kurze Strecken ist angedacht, dass statt 8 Euro ein Niveau von 7,56 Euro fällig wird, der genaue Betrag wird aber wohl noch angepasst.
  • Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. «Glutenfrei» dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift «mit sehr niedrigem Glutengehalt». Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.
  • Das in Deutschland schon bestehende Verbot von Legebatterien für Hennen gilt zum 1. Januar in der ganzen EU. Bundesagrarministerin Ilse Aigner Ilse Aigner (47, CSU) pocht darauf, dass es bei der Vermarktung keine Ausnahmen geben darf.
  • Erneuerbare Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2020 auf 35 Prozent steigen, bis 2030 auf 50 und bis 2050 auf 80 Prozent. Das sieht die ab Januar geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Um die Kosten des Ausbaus im Griff zu halten wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde.
  • Anbieterwechsel: Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumte die Bundesnetzagentur eine Frist bis zum 1. April ein. Ab dann kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. — Transparentere Rechnungen: Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Rechnung dann Grafiken enthalten soll, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Dies soll helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und zu erkennen, wo es Einsparmöglichkeiten gibt. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Verbraucher zudem an eine neue bundesweite Schlichtungsstelle wenden (www.schlichtungsstelle-energie.de). — Netzausbau: Die Betreiber müssen zum 1. April erstmals einen nationalen Netzentwicklungsplan vorlegen - damit soll klar werden, wo welche neuen Stromtrassen für die Energiewende notwendig sind.
  • Aus für 40-Watt-Birne: Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird 2012 auch die 40 Watt-Birne verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen dürfen aber noch verkauft werden. Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der Energie in Licht um, bei Sparlampen wird viel weniger Energie verschwendet.

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