Schon zu 1. Januar geht es los mit den Reformen und Änderungen im deutschen Staat. In diesem Jahr besonders umfangreich sind die Änderungen am Steuerrecht. Was sich noch ändert sehen Sie im Überblick in unserer Bilderstrecke.
Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt dann keine Rolle mehr. Pro Wohnung fällt künftig eine Gebühr von 17,98€ an, unabhängig davon wie viele Personen dort leben. (Foto: Sören Stache/dpa)
Der großeTeil der Bezüge, die freiwillig Wehrdienstleistende erhalten, wird ab 1.1.2013 steuerpflichtig. Davon ausgenommen werden nur noch der Grundwehrsold, Dienstgeld, Kleidung, truppenärztliche Versorgung sowie der Zuschlag für Auslandseinsätze. (Foto: Victoria Bonn-Meuser/dpa)
Das Taschengeld für die Bufdis (Bundesfreiwilligendienst-Leistende) wird ab 1. Januar steuerfrei, nicht aber deren sonstige Zuschläge und Bezüge. (Foto: Andreas Gebert/dpa)
Elektrodienstfahrzeuge werden ab 2013 steuerlich gefördert. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die sich zum 1. Januar 2013 im Firmenvermögen befinden, oder danach angeschafft werden. Bis 2022 reduziert sich die Höhe der Förderung dann jährlich. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)
Vernetzt: Ab Januar 2013 gilt eine neue Richtlinie über die Amtshilfe innerhalb der EU. Damit wird der automatische internationale Datenaustausch zwischen EU-Behörden erweitert. Sinn soll eine effizientere Zusammenarbeit der Steuerbehörden innerhalb der EU sein, um Steuern bei grenzübergreifenden Tätigkeiten ordnungsgemäß festsetzen zu können. (Foto: Jens Büttner)
Für die Pflege von Angehörigen im EU-Ausland gibt es nun mehr Geld: 924 Euro pauschal sollen es sein. (Foto: Oliver Berg/dpa)
Von vielen Menschen lang ersehnt: zum 1. Januar fällt die Praxisgebühr. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)
Ebenfalls zum 1. Januar soll nun auch endlich die elektronische Lohnsteuerkarte kommen, die wegen technischer Probleme nicht pünktlich eingeführt werden konnte. (Foto: Andrea Warnecke)
Am 1. April findet die GEMA-Reform statt. Das bedeutet, dass Großveranstaltungen und Discotheken für ihre Musik-Lizenzen stärker zur Kasse gebeten werden. Kleinere Veranstaltungen kämen jedoch günstiger weg, so die GEMA. (Foto: Horst Ossinger/dpa)
Ab August 2013 werden Eltern von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter haben. (Foto: Philipp Schulze/dpa)