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Panorama

Kuriose Urteile im Überblick

Vor deutschen Gerichten müssen täglich Zivilstreitigkeiten geklärt werden. Mal stört der Gartenzwerg des Nachbarn, mal die Einheimischen am Urlaubsstrand. Selbst ihr Intimleben machen Kläger publik, wenn es darum geht, eine Reisepreisminderung herauszuholen. Die MZ hat eine Liste einiger besonders kurioser Streitigkeiten zusammengestellt.

27. Februar 2015 15:44 Uhr
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  • Klage wegen zu kleiner Pizza: Ein 75-Jähriger hatte sich in Augsburg eine Pizza mit einem Durchmesser von 32 Zentimetern gekauft. Als er zu Hause angekommen war, überprüfte er die Maße und stellte fest, dass die Pizza nur 28 Zentimeter Durchmesser hatte. Statt sich beim Pizzabäcker zu beschweren, aß der Mann die Pizza auf und stellte anschließend Strafanzeige wegen Betrugs, da er 1,20 Euro zu viel bezahlt hatte. Als Beweismittel diente der Pizzakarton. Der Pizzabäcker räumte ein, dass ihm möglicherweise aufgrund des hohen Geschäftsaufkommens ein Fehler unterlaufen war. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein. (Foto: dpa)
  • Brieftaube gegen Flugzeug: Eine Cessna war beim Landeanflug auf den Flughafen Paderborn in einen Schwarm Brieftauben geflogen. Die Taube eines Brieftaubenhalters aus Thüringen geriet in den Lufteinlass einer Turbine, woraufhin dieser zerstört wurde. Das Ersatzteil kostete 10.500 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm entschied in seinem Urteil von 2004, dass der Taubenhalter zu 50 Prozent für den Schaden mitaufkommen muss. (Foto: dpa)
  • 43 Pfennige, das war der niedrigste Streitwert, über den der Bundesgerichtshof je zu entscheiden hatte. Es ging um die Rechtmäßigkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach Einzahlungen auf ein Konto erst am nächsten Banktag gut geschrieben werden. Ein Kunde hatte sein Konto überzogen und durch eine Einzahlung ausgleichen wollen. Die 43 Pfennig stellen den von der Bank berechneten Verzugszins dar. Die Besonderheit: Die Klage wurde von einem Verbraucherverein auf Unterlassung der Verwendung der Klausel erhoben. Wegen des geringen Streitwerts hätte eine Privatperson ansonsten in diesem Fall nur am Amtsgericht klagen können, denn zum BGH gelangen nur Klagen mit Streitwerten ab 60.000,01 DM (30.000,01 Euro). (Foto: dpa)
  • Sind Einheimische im Urlaubsland ein Reisemangel? Tatsächlich musste sich ein Amtsrichter in Aschaffenburg 1995 mit dieser kuriosen Frage befassen. Ein Ehepaar hatte zunächst geklagt, dass das Hotel schwerwiegende Mängel aufwies, das Essen sei "ekelerregend" gewesen, Fliegen kreisten ums Frühstücksbüffet. Als den Richter dies nicht recht überzeugte, brachte das Paar noch ein Argument vor: Am Urlaubsort hätten sich Einheimische am Strand befunden. Der Amtsrichter urteilte unerschrocken: "Einheimische im jeweiligen Urlaubsland sind kein Reisemangel." (Foto: dpa)
  • Wo darf überhaupt noch geraucht werden - mit dieser Frage musste sich im Januar 2015 der Bundesgerichtshof befassen. Ein Ehepaar, beide Nichtraucher, wollte nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollten. Der Bundesgerichtshof gab dem klagenden Paar im Grundsatz recht. Zu welchen Zeiten auf dem Balkon geraucht werden darf, das müsse aber im Einzelfall geregelt werden, so der BGH. (Foto: dpa)
  • "Unharmonischer Intimverkehr": Urlaub, das bedeutet Zeit für die Partnerschaft. Doch was, wenn im Hotel das Doppelzimmer aus zwei auseinanderstehenden Einzelbetten besteht? Ein Paar aus Mönchengladbach klagte nach dem Aufenthalt auf Menorca wegen "unharmonischen Intimverkehrs" und wollte eine Reisepreisminderung durchsetzen. Das Amtsgericht saß dies jedoch anders. Mit einer Schnur oder einem Gürtel hätte sich das Paar aus zwei Einzelbetten ein Doppelbett machen können. Eine solche Konstruktion hätte auch "besonderen Beischlafpraktiken" genüge getan, hieß es im Urteil. (Foto: dpa)
  • Ein weihnachtliches Ambiente wünschte sich ein Insasse in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel und klagte deshalb, als ihm die Gefängnisleitung einen Weihnachtsbaum in der Haftzelle nicht gestattete. Das Kammergericht gab der Justizvollzugsanstalt recht, da ein Weihnachtsbaum als Mittel zum Rauschgiftschmuggel genutzt werden könnte. Der Kontrollaufwand sei nicht zumutbar. Auf einen Weihnachtsbaum musste der Kläger aber dennoch nicht gänzlich verzichten. Er wurde im Gemeinschaftsraum aufgestellt. (Foto: dpa)
  • Bonbons als Fluggeschosse: Wer bei einem Faschingsumzug von einem Festwagen mit Bonbons beworfen wird und einen schmerzhaften Treffer oder sonstige Schäden erleidet, kann keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Das Landgericht Trier hatte über die Klage eines geschädigten Umzugsbesuchers geurteilt, der einen Schneidezahn durch einen Bonbontreffer verloren hatte. (Foto: dpa)
  • Wer darf die Straße benennen: Der Beklagte kaufte von der Deutschen Bahn AG eine Anliegerstraße, deren Namen „An der Bahn“ lautete. Dieser Name gefiel dem neuen Eigentümer jedoch nicht und er benannte die Straße einfach in „Im Eichengrund“ um. Die Klage der übrigen Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hatte Erfolg. Die Straße trägt wieder den Namen „An der Bahn“. (Foto: dpa)
  • Geschmack vor Lärm: Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Grundsätzlich müssten die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Foto: dpa)

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