Auf dem Weg zu ihrer Gleichstellung mussten Frauen in Deutschland viele politische und juristische Hürden aus dem Weg räumen. In unserer Bildergalerie sehen Sie wichtige Schritte zur Emanzipation. (Fotos: dpa)
1960 kam das erste Präparat der Anti-Baby-Pille in den USA auf den Markt. Deutsche Frauen konnten die Pille 1961 erstmals schlucken. Die katholische Kirche lehnte sie strikt ab. Millionen Frauen dagegen erleichterte sie das Leben.
Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer feierte die Pille als "Meilenstein in der Geschichte der Emanzipation".
Die Juristin Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) führte von 1961 an als erste Frau ein Bundesministerium. Kanzler Konrad Adenauer ("Was sollen wir mit einer Frau im Kabinett? Dann können wir nicht richtig reden.") schuf für sie eigens das neue Gesundheitsressort. Die 60-Jährige war unverheiratet und wurde als "Fräulein Schwarzhaupt" angeredet.
Nur langsam erkämpften sich Frauen ihren Platz in der Politik der Bundesrepublik. Bis 1983 waren stets weniger als zehn Prozent der deutschen Abgeordneten Frauen.
Nach sieben männlichen Amtsvorgängern ist Angela Merkel die erste Frau im Amt des deutschen Bundeskanzlers, die erste „Bundeskanzlerin“.
Nach langem Streit um den Abtreibungsparagrafen 218 erhielt die Kampagne 1971 einen Mobilisierungsschub. Im Magazin "Stern" sorgten 374 Frauen mit der Selbstbezichtigung "Ich habe abgetrieben" für politischen Druck. Immer mehr Aktionsgruppen forderten von der Bundesregierung, den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Der 1976 in Kraft getretene Kompromiss, der die Schwangerschaftsabbrüche nach vorheriger Beratung faktisch straffrei stellte, galt als Erfolg dieser Kampagne. Senta Berger (links) und Romy Schneider (rechts) gehörten zu den Frauen, die im "Stern" bekannten: "Wir haben abgetrieben."
Ebenfalls 1976 wird es möglich, den Namen der Frau als Familienname zu wählen.
1991 verwirft das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, dass der Nachname des Mannes Ehename wird, wenn das Paar sich nicht auf einen Nachnamen einigt.
Jahrzehnte lang stritten Rechtspolitiker um die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe. Noch 1983 stieß die Grünen-Abgeordnete Waltraud Schoppe im Bundestag mit einer entsprechenden Forderung auf grölende Ablehnung ihrer männlichen Kollegen.
Erst 1997 beschließt das Parlament ein Gesetz zur Strafbarkeit der Verwaltigung in der Ehe. Zuvor konnte ein Ehemann, der seine Frau vergewaltigt hatte, nur wegen Körperverletzung oder Nötigung bestraft werden.