Neues Jahr, neue Regeln: Auf die Bürger kommen 2015 einige Umstellungen zu – nicht nur bei Steuern, Krankenkassen und Autos. In unserer Bildergalerie haben wir alle Neuerungen zusammengestellt.
Mindestlohn: Im kommenden Jahr greift der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. (Foto: dpa)
Rente: Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben. (Foto: dpa)
Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr bei fast allen Kassen um die 0,9 Prozentpunkte betragen. Erwartet wird, dass er dann deutlich steigt. (Foto: dpa)
Gesundheitskarte: Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Unabhängig vom aufgedruckten Datum verliert sie ihre Gültigkeit. Die neue Karte soll mittelfristig den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern. (Foto: dpa)
Pflegeversicherung: Die Leistungsbeiträge steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1064 Euro - 41 Euro mehr. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann besser miteinander kombiniert werden. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. (Foto: dpa)
Familienpflegezeit: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. (Foto: obs/Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Hartz IV: Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. (Foto: dpa)
Berufskrankheiten: Als solche werden nun auch Formen des „weißen Hautkrebses“ und andere Krankheiten anerkannt - Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. (Foto: dpa)
Pflegemindestlohn: Er steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis 2017 soll er weiter wachsen. (Foto: dpa)
Elterngeld Plus: Zum 1. Juli 2015 kommt diese neue Form der einkommensabhängigen staatlichen Unterstützung für Eltern. Sie bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so lange gezahlt wie bisher. (Foto: dpa)
Holzöfen: Weil alte Holzöfen und Holzheizkessel viel Feinstaub und andere gesundheitsgefährdende Schadstoffe ausstoßen, gelten ab Januar neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen. Bürger können nach Angaben des Umweltbundesamtes mit Filtern nachrüsten, das sei aber mit über 1000 Euro oft teurer als der Kauf eines neuen Ofens. (Foto: dpa)
Nummernschilder: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur Umkennzeichnung für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort. (Foto: dpa)
Auto-Abmeldung: Ab dem 1. Januar zugelassene Fahrzeuge können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis. (Foto: dpa)
Biomüll: Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beitragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.
Versicherungen: Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen weg. Risikoleistungen aus nach 2005 abgeschlossenen Versicherungen, die zuvor von Investoren auf einem Zweitmarkt aufgekauft wurden, werden besteuert. (Foto: dpa)
Melderecht: Ab dem 1. November gelten strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister: Demnach dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. (Foto: dpa)
Reha-Leistungen: Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies stärkt den Grundsatz „ambulant vor stationär“. (Foto: dpa)
Lebensversicherungen: Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung sind nur Neuverträge ab 2015 betroffen. Seit 2012 betrug die Mindestverzinsung 1,75 Prozent. (Foto: dpa)
Altersvorsorge: Sie wird attraktiver. So wie in den vergangenen Jahren steigt auch 2015 der Abzugsbetrag für Beiträge zur Altersvorsorge wie der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Rürup-Verträgen um zwei Prozentpunkte. 2015 sind 80 Prozent der Beiträge Sonderausgaben. Vom Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung werden 60 Prozent berücksichtigt. (Foto: dpa)
Rentenbeiträge: Wie in den vergangenen Jahren erhalten Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen, einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei. (Foto: dpa)
Sozialversicherungsbeiträge: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2015 für einen höheren Bruttolohn Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 5950 Euro auf 6050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5000 Euro auf 5200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4125 Euro. (Foto: dpa)
Kirchensteuer: Ab 2015 führen Banken, Sparkassen, Versicherer oder Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab. (Foto: dpa)
Umsatzsteuer: Für „Mini-one-stop-shops“ gelten bei der Umsatzsteuer EU-Vorgaben. Mit diesen „kleinen Anlaufstellen“ soll die Erhebung der Mehrwertsteuer für Downloads von Unternehmen im Ausland erleichtert werden. (Foto: dpa)
Sauna-/Umsatzsteuer: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Saunaleistungen läuft nach jetzigem Stand zum 1. Juli 2015 aus. Bisher werden Saunaleistungen generell als Heilbäder angesehen und daher ermäßigt besteuert. (Foto: dpa)
Steuerbetrug/Selbstanzeige: Für reuige Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen. (Foto: dpa)
Betriebsfeste: Für Weihnachtsfeiern und sonstige betriebliche Veranstaltungen gelten neue steuerliche Regeln. Die bisherige Freigrenze von 110 Euro wurde in einen Freibetrag geändert. So wird bei Überschreiten der Grenze nicht mehr die gesamte Leistung komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig, sondern nur der übersteigende Betrag. (Foto: dpa)