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Politik

Der Prozess um Pussy Riot

Auf Punk-Gebet folgte Gerichtsurteil: Die Verhaftung der Band Pussy Riot löste im März 2012 zahlreiche Debatten in der ganzen Welt aus. Am 10. Oktober wird eine Sängerin der Band Pussy Riot freigelassen, die beiden anderen müssen jedoch für zwei Jahre ins Straflager. Mehr Inforamtionen zum Prozess gibt die MZ-Bildergalerie. (Fotos: dpa)

11. Oktober 2012 09:53 Uhr
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  • Pussy Riot ist eine 2011 gegründete feministische, regierungs- und kirchenkritische Punkrock-Band aus Moskau. Die etwa zehn jungen Frauen sind bekannt für ihre spontanen Auftritte an öffentlichen Orten, bei denen sie Sturmhauben und grelle Kleidung tragen.
  • Vor den russischen Präsidentschaftswahlen 2012 hat die Band öffentliche Auftritte, die sie filmt und ins Internet stellt. Dabei äußert Pussy Riot harsche Kritik an Wladimir Putin, wird aber dafür trotz mehrerer Verstöße nie angezeigt.
  • Weltweite Aufmerksamkeit erreicht die Band mit ihrem "Punk-Gebet" in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau im Februar 2012. Sie betreten dabei ohne Erlaubnis den Ambo und singen vor dem Altar gegen die Vertreter der Russisch-Orthodoxen Kirche und Wladimir Putin.
  • Mit ihrem Auftritt protestieren Yekaterina Samutsevich, Maria Alyokhina und Nadezhda Tolokonnikova (v.l.n.r.) gegen den Aufruf des Patriarchen der Russisch-Orthodoxen Kirche, Wladimir Putin bei den Präsidentschaftswahlen zu wählen. Danach entschuldigen sie sich bei den Gläubigen.
  • Nach der Aktion werden die drei Sängerinnen in Untersuchungshaft genommen, weil gegen sie eine Anklage wegen grober Verletzung der öffentlichen Ordnung vorliegt.
  • Am 22. April 2012 bringen mehrere zehntausend Gläubige miit einer Demonstration vor der Christ-Erlöser Kathedrale ihre Unterstützung für die Kirche zum Ausdruck. Der Kreml sieht den Protest der Band gegen Putin ebenfalls als Staatsbedrohung.
  • Weil den Anwälten Violetta Volkova und Mark Feygin (Mitte) nur kurz Einsicht in die Unterlagen gewährt wird, treten zwei Sängerinnen einen Hungerstreik an. Nach zwei Wochen beenden sie den Streik wegen starker Kopfschmerzen.
  • Nach Expertenmeinung haben die Frauen nur mit einer sehr geringen Geldstrafe zu rechnen, befinden sich aber schon monatelang in Haft. Im Juli 2012 werden die Ermittlungen beendet und offiziell Anklage wegen „Rowdytums“ erhoben.
  • Am 21. Juni 2012 beschließt ein Moskauer Gericht, dass die Sängerinnen mindestens bis 12. Januar 2013 in Untersuchungshaft bleiben müssen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages protestieren in einem Brief an Russlands Botschafter in Deutschland.
  • Bürgerrechtler werfen dem Kreml vor, an den Aktivistinnen ein Exempel statuieren zu wollen. Amnesty International erkennt die drei Frauen als politische Gefangene an.
  • Am 2. August 2012 äußerte sich erstmals Russlands Präsident Vladimir Putin zum Pussy Riot-Verfahren: "Ich denke nicht, dass sie dafür zu hart verurteilt werden sollten“. Zuletzt lobte Putin jedoch die Inhaftierung und das Vorgehen des Gerichts.
  • Am 17. August werden die Bandmitglieder wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ schuldig gesprochen: Die Richterin Marina Syrowa verurteilt die drei Sängerinnen zu jeweils zwei Jahren Straflager.
  • Am 27. August 2012 legen die Sängerinnen Berufung ein, deren Verfahren für den 10. Oktober anberaumt wird.
  • Der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Lukin kritisiert das Pussy-Riot-Urteil, weil für ihn die Haft für die Frauen von Pussy Riot übertrieben ist. Wenn die Berufungsinstanz nicht zugunsten der drei Frauen entscheidet, kann er gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
  • Insgesamt steht die russische Bevölkerung dem Auftritt von Pussy Riot überwiegend negativ (70 Prozent) und ihrer Verurteilung eher positiv gegenüber. Nur ein Prozent der Bevölkerung äußert laut dem Forschungsinstitut Romir ihre Unterstützung für Pussy Riot.
  • Auch in Ländern wie Deutschland und Österreich kommt es immer wieder zu Solidaritäts- und Protestaktionen für Pussy Riot. Auch Politiker wie Angela Merkel und Barack Obama äußern sich zu dem Fall.
  • Am 10. Oktober wird die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch überraschend freigelassen. Dagegen müssen Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Maria Aljochina (24), tatsächlich für zwei Jahre ins Straflager.

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