Von Außengrenzen über Landwirtschaft bis Zentralbank: Einen Monat vor der Europawahl erklärt die MZ die wichtigsten Begriffe zu Europa und seinen Institutionen.
A wie Außengrenzen:
Je größer und freizügiger die EU nach innen wird, desto deutlicher riegelt sie ihre Grenzen nach Außen ab. Diese werden seit vergangenem Jahr lückenlos überwacht. Verantwortlich dafür ist das European Border Surveillance System (kurz: Eurosur). Dahinter verbirgt sich ein Kommunikationssystem, bei dem sämtliche Informationen aus allen Innen-, Verteidigungs- und Küstenministerien sowie den europäischen Grenzschutzstellen zusammenlaufen. Die Überwachung aus der Luft wird zum Standard in der EU. Damit soll Drogen- und Menschenhändlern das Handwerk gelegt sowie illegale Einwanderung bekämpft werden.
B wie Binnenmarkt:
Französischer Käse im Supermarktregal, eine Geldanlage in Schweden oder ein neuer Job in Spanien: Im Binnenmarkt der EU gelten die Prinzipien, die man von einem Nationalstaat kennt. Bürger dürfen in allen Mitgliedsstaaten arbeiten, einkaufen, investieren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Damit dies tatsächlich so garantiert wird, hat die EU eine ganze Reihe an Vorschriften erlassen, mit denen die nationalen Standards harmonisiert werden. Der Vorwurf, die EU produziere überbordende Bürokratie rührt nicht zuletzt daher. Der gemeinsame Wirtschaftsraum besteht seit 1993.
C wie Charta der Grundrechte:
Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und verankert die Grundrechte, die für jeden Europäer gelten. Ob Meinungs- und Religionsfreiheit oder die Rechte von Kindern und Migranten: Die Charta umfasst die allgemeinen Freiheits-, Gleichheits- und Bürgerrechte sowie die justiziellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller EU-Bürger. Seit Inkrafttreten der Charta im Dezember 2009 dürfen diese Ansprüche vor nationalen Gerichten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeklagt werden.
D wie Dolmetscher:
Es war einer der ersten Ratsbeschlüsse der Gründer der Europäischen Gemeinschaft 1958: Alle Politiker und Bürger sollen in ihrer eigenen Sprache mit den europäischen Institutionen kommunizieren dürfen. Daran hat sich bis heute nichts geändert - obwohl es mittlerweile 24 offizielle Amtssprachen in der EU gibt. Das bedeutet, dass sich die EU den größten Sprachendienst der Welt leistet. Die Kosten dafür sind moderat: Mit gerade einmal 26 Cent pro Bürger und Jahr schlägt der Dolmetscher-Dienst zu Buche.
E wie Erweiterung:
Derzeit haben Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei den offiziellen Status ,Beitrittskandidat’. Dass sie schon bald Vollmitglieder der EU werden, ist derzeit jedoch nicht abzusehen. Denn nach der letzten Aufnahme Kroatiens vergangenes Jahr hat sich in der EU eine gewisse Erweiterungsmüdigkeit breitgemacht. Das hängt auch damit zusammen, dass die 2007 beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien immer noch regelmäßig von der Kommission wegen ihrer Rechtsstaatsdefizite gerügt werden. Trotzdem klopfen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo schon die nächsten Aspiranten an die EU-Tür.
F wie Freihandel:
Weg mit den Zöllen und lästigen Vorschriften: Im Kampf gegen die schwache Wirtschaftsentwicklung setzt die EU große Hoffnungen auf den Freihandel. Mit Südkorea sowie Kanada hat sie nach mehreren Verhandlungsjahren bereits Abkommen geschlossen. Derzeit verhandelt Brüssel mit Japan und den USA. Vor allem von dem Vertrag mit Washington erhofft man sich Großes. So sollen für die EU Zuwächse des Bruttoinlandsproduktes von 0,5 Prozent entstehen. Der Wegfall der Zölle soll den Warenaustausch um drei Prozent voranbringen. Währenddessen befürchten Kritiker ein Absinken europäischer Standards, vor allem im Nahrungsmittelbereich.
G wie Gerichtshof:
Der EuGH ist für die Auslegung der europäischen Gesetze zuständig. Die Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission oder das Europaparlament können Klage einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Institution oder ein anderer Mitgliedsstaat gegen das geltende Recht der EU verstoßen hat. Jedes EU-Land darf einen Richter benennen, der dann für sechs Jahre tätig ist. Das sorgt immer wieder für Spannungen. Kritiker zweifeln an der Unabhängigkeit der Richter. Auch dass der EuGH das europäische Recht zu weit auslege und zu sehr in nationale Bereiche eingreife, wird oft kritisiert. Spötter bezeichnen den EuGH gerne als „Orakel von Luxemburg“. Dahinter steckt der Vorwurf, dass die Urteile oft mehr Fragen als Antworten liefern und zumeist unterschiedlich interpretiert werden können.
H wie Haushalt:
Ob für schwache Regionen, Bildung oder Kultur: Rund eine Billion Euro will die EU in den nächsten sieben Jahren ausgeben. Dabei werden zwei grundsätzliche Kategorien für Ausgaben unterschieden: Strukturfonds und EU-Programme, etwa das Bildungsprogramm Erasmus+. Bis 2020 erhält Deutschland aus den Strukturfonds, zu denen die Töpfe Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds gehören, rund 19,3 Milliarden Euro. Ziel dieser Fördergelder ist es, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den europäischen Regionen zu stärken und anzugleichen. Dafür werden die Finanzmittel direkt von den Mitgliedsstaaten an ihre Regionen verteilt.
I wie Initiativrecht:
Dieses ist in der EU allein der Kommission vorbehalten. Will heißen: Nur das Kommissarskollegium darf Gesetzesvorschläge ausarbeiten und vorlegen. Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten können die Kommission lediglich auffordern, in einer bestimmten Frage gesetzgeberisch loszulegen. Neu ist seit dieser Legislaturperiode, dass auch die Bürger einen Gesetzesvorstoß einfordern können. Dafür sind mindestens eine Million Unterschriften aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten nötig. Doch selbst dann ist nicht gesagt, dass die EU-Kommission tatsächlich einen Vorschlag vorlegt. Aktuelles Beispiel: die Initiative „Right2Water“. Trotz der nötigen Unterschriften kündigte die Kommission kürzlich an, lediglich eine Konsultation und keinen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.
J wie Justus Lipsius:
Benannt nach einem belgischen Rechtsgelehrten ist das Gebäude benannt, in dem sich die Staats- und Regierungschefs sowie die Fachminister zu ihren Tagungen treffen. Sechs Jahre lang war zu Beginn der 90er an dem Betonklotz gebaut worden. Damals bestand die EU noch aus 15 Mitgliedsstaaten. Heute, mit 28, platzt das Haus aus allen Nähten. Aus diesem Grund wird direkt daneben derzeit ein neues, futuristisch rundes Gebäude gebaut. Nach zehn Jahren Bauzeit ist dieses aber immer noch nicht fertig gestellt. 27.000 Quadratmeter Bürofläche sind in dem Prestige-Objekt vorgesehen. Dieses soll abhörsicher gestaltet sein. Zur Erinnerung: Nicht erst seit dem NSA-Skandal ist die EU Opfer von Lauschangriffen geworden. Bereits 2003 war herausgekommen, dass das bisherige Ratsgebäude verwanzt worden war.
K wie Kommission:
Sie ist die Hüterin der EU-Verträge und wird gemeinhin auch als ‚Exekutive’ der Gemeinschaft bezeichnet. Damit ist es ihre Aufgabe, zu kontrollieren, dass die Mitgliedsstaaten das EU-Recht einhalten. Tun sie das nicht, kann die Kommission ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anstreben. Derzeit entsendet jedes Land einen Kommissar nach Brüssel. Damit wird das Gremium mit jedem Beitritt größer. Dass sich daran etwas ändert, ist nicht abzusehen. Denn die Länder wollen ihren Einfluss in Brüssel nicht verlieren. Im November tritt das neue Kollegium an, es amtiert für fünf Jahre.
L wie Landwirtschaftspolitik:
1962 ins Leben gerufen, um die Versorgungssituation in Europa mit Lebensmitteln zu optimieren, ist die Agrarpolitik noch heute ein Kernbereich des EU-Geschehens – auch finanziell gesehen. 2014 umfasst der Gesamthaushalt 134,4 Milliarden Euro. Das Budget für die Agrarpolitik macht 34 Prozent aus. Das bedeutet immerhin eine Kürzung um zehn Prozent zu den Vorjahren. Im Zuge der jüngst beschlossenen Reformen werden die Zahlungen nur noch den Landwirten zugute kommen, die wirklich Landwirtschaft betreiben und sich um den Schutz der Umwelt bemühen. So soll es keine Prämien mehr für z.B. Flughäfen, Golfplätze oder Wasserwerke geben.
M wie Mitentscheidungsverfahren:
Vom Gesetzesentwurf bis zur verabschiedeten Richtlinie: Bei diesem Verfahren zur Beschlussfassung ist der Einfluss des Europaparlamentes am größten. Die Kammer kann einen Vorschlag tatsächlich beerdigen. Dazu kommt es, wenn nach mehreren Streit-Runden selbst im Vermittlungsausschuss keine Mehrheiten für ein Gesetz zustande kommen. Ein Beispiel ist die Richtlinie zu Softwarepatenten, die von der Kammer 2005 mehrheitlich abgelehnt worden ist. Mittlerweile werden 95 Prozent aller Rechtsakte im Mitentscheidungsverfahren geschlossen.
N wie Nettozahler und -empfänger:
Es ist ein Geben und Nehmen: Jährlich überweisen die Mitgliedsstaaten Geld an die EU-Kasse und bekommen dafür über die Programme und Fonds einen Teil wieder zurück. Die einen erhalten mehr, als sie eingezahlt haben, die anderen weniger. Mit rund 203 Euro pro Kopf zahlte 2012 niemand so viel an die EU wie die Schweden und die Dänen. Deutschland rangiert mit 146 Euro übrigens erst auf dem vierten Platz hinter Luxemburg (152) und den Niederlanden (141). Größter Nettoempfänger war im gleichen Jahr Estland, das 589 Euro pro Kopf von der EU erhielt. Es folgten Liatuen (504 Euro), Portugal (477 Euro), Lettland (468 Euro) und Griechenland (409 Euro). Bei diesen Gegenüberstellungen gilt zu beachten, dass es sich um rein buchhalterische Rankings handelt. Sonstige Vorteile der EU-Mitgliedschaft wie etwa der Zugang zum Binnenmarkt, sind nicht einberechnet.
O wie Olaf
Dahinter verbirgt sich das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (frz.: Office Européen de Lutte Anti-Fraude; im bild Behördenchef Giovanni Kessler). Die Behörde gehört zur EU-Kommission und hat die Aufgabe Betrug, Korruption und andere illegalen Tätigkeiten, bei denen EU-Mittel verschleudert werden, zu bekämpfen. Mit-Gründungsgrund war eine Korruptionsaffäre in den eigenen Reihen der EU-Kommission. Die damalige Kommissarin für Forschung und Bildung, die Französin Edith Cresson, hatte 1999 den Auftrag für eine Untersuchung zum Thema AIDS an einen persönlichen Freund vergeben. 7000 Euro Gehalt sollte er monatlich von der Kommission erhalten. Da er wegen einer Krankheit die Aufgabe nicht erfüllen konnte und trotzdem 200.000 Euro an Unkostenvergütungen einstrich, war der Skandal perfekt.
P wie Parlament:
751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedsstaaten werden vom 23.-25. Mai von rund 375 Millionen wahlberechtigten Europäern gewählt. Deutschland darf als größter EU-Mitgliedsstaat die meisten Parlamentarier entsenden, nämlich 96. Durch den Wegfall der Drei-Prozent-Klausel in Deutschland sagen Politiker eine zunehmende Heterogenität der Kammer voraus. Wie auch im Bundestag schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen. Gesetzesvorschläge der EU-Kommission werden in zwei bis drei der 22 Ausschüsse diskutiert und verändert, bevor sie dann im Plenum abgestimmt werden. Eigentlicher Sitz des Parlamentes ist Straßburg. Dort tagt das Plenum zwölf Wochen im Jahr. In Brüssel finden dagegen die Ausschuss- und Fraktionssitzungen statt.
Q wie Qualifizierte Mehrheit:
Der Rat der Fachminister, also die EU-Umwelt- oder Agrarminister, fällen Entscheidungen in der Regel mit qualifizierter Mehrheit. Dabei werden die Mitgliedsstaaten entsprechend ihrer Größe und Einwohnerzahl gewichtet. Geht es also beispielsweise um die Frage, wie viel von welchen Fischarten in diesem Jahr in der Nordsee gefischt werden darf, haben die großen Länder Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien jeweils 29 Stimmen. Das kleinste Gewicht hat der Zwergstaat Malta mit gerade einmal drei Stimmen. Insgesamt gibt es 352 Stimmen, 260 aus mindestens 15 Staaten sind für die qualifizierte Mehrheit notwendig. Mit 93 Stimmen lässt sich hingegen eine Sperrminorität, die jeden Beschluss verhindert, aufbauen.
R wie Richtlinie vs. Verordnung:
Sie ist der am häufigsten vorkommende Rechtsakt in der EU. Wichtigstes Kennzeichen: Die Richtlinie ist verbindlich, was das zu erreichende Ziel angeht. Umstritten und umkämpf war zuletzt die Trinkwasserrichtlinie. Wie dieses Ziel allerdings erreicht wird, dabei wird den Mitgliedsstaaten meist Spielraum eingeräumt. Ist eine Richtlinie in Brüssel endgültig verabschiedet worden, haben die Staaten in der Regel 18 Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Dies unterscheidet die Richtlinie von der Verordnung, die unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt. Die Länder müssen sie nicht ins nationale Recht übersetzen.
S wie Schengen:
Benannt ist der grenzkontrollfreie Raum nach einem kleinen Dorf an der Mosel im Großherzogtum Luxemburg. 1985 vereinbarten hier die Innenminister Belgiens, Frankreichs, Deutschlands, Luxemburgs und der Niederlande den Abbau von Personenkontrollen an ihren Grenzen. Heute gehören 22 EU-Länder, sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum an. Außer dem grenzkontrollfreien Reisen haben die Schengen-Länder auch gemeinsame Asyl-Regeln. Zudem darf die Polizei eines Staates Kriminelle grenzüberschreitend jagen. Dafür gibt es eine gemeinsame Fahndungsdatei (SIS II).
T wie Troika
Sie werden die „Herren in Schwarz“ genannt und gelten in den Euro-Schuldenländern als verhasst. Gemeint sind die rund 50 Experten von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF). Sie sind dafür verantwortlich, dass die Sparprogramme korrekt umgesetzt werden. Nur wenn die Troika den Daumen hebt, darf die nächste Kredittranche an die Staaten ausbezahlt werden. In Brüssel wird das Gremium zunehmend kritisch gesehen. Vor allem das Europaparlament bemängelt eine fehlende demokratische Legitimation und macht die Troika teilweise für die angespannte soziale Lage in den Krisenländern verantwortlich. Deshalb fordert die Kammer Mitsprache- und Kontrollrechte beim Erarbeiten und Umsetzen der Hilfsprogramme.
U wie Urnengang:
Eine Wahl – 28 unterschiedliche Abläufe. Dennoch gilt: Geheim, direkt und frei müssen die Wähler vom 22. bis 25. Mai ihre Stimme abgeben dürfen. Außerdem schreiben die Regeln vor, dass die Abgeordneten auf Basis des Verhältniswahlrechts gewählt werden. Jedes Land kann selbst bestimmen, ob es offene oder geschlossene Listen will. Auch Wahlbezirke werden nach Gusto eingerichtet. In Deutschland gibt es diese Einteilung nicht, denn das ganze Bundesgebiet zählt als ein Wahlgebiet. Während bei uns die Entscheidung des Urnengangs dem Bürger selber überlassen wird, herrscht in Belgien, Griechenland und Luxemburg Wahlpflicht. In Österreich dürfen sogar schon 16-Jährige ihre Stimme abgeben.
V wie Vertrag von Lissabon:
Er ist nach dem Debakel um die EU-Verfassung die aktuelle Vertragsgrundlage der Union und hat das Zusammenspiel der Institutionen reformiert. Seit Dezember 2009 ist der Lissabon-Vertrag in Kraft. Er hat die EU einerseits handlungsfähiger und andererseits sichtbarer gemacht. So verfügt das Europaparlament nun über mehr Mitspracherechte, gleichzeitig sind die Blockade-Rechte einzelner Mitgliedsstaaten eingeschränkt worden. Mit dem Belgier Herman Van Rompuy steht der Gemeinschaft nun außerdem ein ständiger EU-Präsident vor. Zudem wurde der Posten eines „Außenministers“ geschaffen – derzeit bekleidet von der Britin Catherine Ashton.
W wie Währungsunion:
18 EU-Länder haben den Euro eingeführt. Damit bezahlen rund 334 Millionen Europäer täglich mit der gemeinsamen Währung. Seit Beginn der Schuldenkrise wird der Eurozone immer wieder ein Konzeptionsfehler vorgeworfen: Nämlich, dass es zwar eine gemeinsame Währung, doch keine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialpolitik gibt. Dies hat sich nun im Zuge der Krise in Ansätzen verändert. So haben die Mitgliedsstaaten etwa das so genannte Europäische Semester eingeführt, nach dem die Hauptstädte ihre Haushaltsentwürfe vor Verabschiedung von der EU-Kommission begutachten lassen müssen. Auf dieser Grundlage erstellt die Behörde länderspezifische Empfehlungen. Ziel ist es, Ungleichgewichte von Anfang an auszumerzen.
Z wie Zentralbank:
Lange war die Europäische Zentralbank von Experten gescholten worden, doch hinterher ist man immer schlauer: Mit ihren Aufkäufen von Staatsanleihen maroder Euro-Staaten konnte die EZB das Schlimmste – den Euro-Crash - verhindern. Heute gilt die Zentralbank als Garant für Stabilität. Schon bald erhält sie neue Kompetenzen. Denn die von der EU beschlossene Bankenaufsicht, die im November ihre Arbeit aufnehmen soll, wird ebenfalls in Frankfurt angesiedelt sein. 150 bis 200 der 6000 europäischen Banken kommen unter die neue Kontrolle. Betroffen sind jene Geldhäuser, deren Bilanzsummer mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Sitzlandes beträgt. In Deutschland sind etwa 30 Institute betroffen. Die übrigen Banken verbleiben unter nationaler Aufsicht.