Ob man sich nun ein paar Bierchen im Park genehmigen darf oder das bisschen Musik doch eigentlich niemanden stört - da scheiden sich die Geister. Der Bußgeldkatalog regelt die teilweise empfindlichen Strafen.
Eigentlich weiß jeder, dass alkoholische Getränke nicht an Jugendliche abgegeben werden dürfen. Wer sich den Vorschriften widersetzt, muss - je nach Alkoholgehalt und Alter der Minderjährigen - mit einem Bußgeld zwischen 150 Euro bis 750 Euro rechnen.
Alkoholmissbrauch außerhalb "genehmigter Freisitze" oder in Grünanlagen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25 Euro bestraft wird.
Wer sein Auto abmeldet, aber nicht entsorgt, sollte sich nicht erwischen lassen. Diese Ordnungswidrigkeit wird unter Umständen mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro bestraft.
Bilder wie dieses gehören zum Alltag einer Innenstadt. Bettler in der Fußgängerzone müssen 10 Euro Strafe bezahlen.
Auch Hunde müssen mal... Aber bitte nicht auf öffentlichen Wegen (50 Euro Strafe) oder gar auf dem Kinderspielplatz (100 Euro Strafe)!
Je größer die Menge von unberechtigt abgelagertem Material umso höher die Strafe. Bis auf 2.250 Euro kann das Bußgeld steigen.
Das Abladen von Abfällen "unbedeutender Art", wie zum Beispiel einer Zigarettenschachtel, kostet bis zu 15 Euro.
Die Liste der Vorschriften für Betreiber von Gaststätten ist lang. Beim Verstoß gegen die Regelungen zur Sperrzeit müssen die Regensburger Wirte mit einem Bußgeld von bis zu 800 Euro rechnen.
Für die einen ist ein Straßenmusiker eine Nervensäge, für die anderen eine willkommene Unterhaltung beim Shoppen. Musizieren in der Fußgängerzone wird mit einem Bußgeld bis 15 Euro belegt.
In diesem Falle sind sich Anwohner und Behörden einig: Urinieren auf öffentlichen Straßen gehört sich nicht und wird mit 35 Euro bestraft.
Eigentlich ist es doch ganz süß, die Vögel im Park zu füttern. Das sieht die Stadt Regensburg anders: Auf "Wasservögel füttern" stehen 10 Euro Strafe.
Kampfhunde sind vielen ein Dorn im Auge. Wer ohne Erlaubnis einen Kampfhund hält, läuft Gefahr, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 400 Euro zu zahlen. Wer die Ordnungswidrigkeit "Freilaufenlassen von Kampfhunden" begeht, muss bis zu 250 Euro berappen.