An diesem Donnerstag klagte die Golfclub am Eixendorfer See GmbH gegen die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg. Eine seltsame örtliche Kombination, die da vor der 16. Kammer zusammenkam – doch der Klagegrund ist der Grund, warum hier eine Chamer Firma gegen die oberbayerische IHK klagt: Es geht um Überbrückungshilfen, auch Coronahilfen genannt, die zurückgezahlt werden sollen.