Roding. Für den Erwerb einer Schusswaffe ist eine Waffen- und Sachkundeprüfung erforderlich. Die Prüfung der Waffensachkunde besteht aus drei Teilen.
Der erste Teil der Prüfung beinhaltet Fragen aus dem Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz, wie Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften mit Begriffen des Waffenrechts, Rechte und Pflichten, Kennzeichnung und Aufbewahrung von Waffen und Munition, Notwehr und Notstand, Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse), Handhabung von Waffen sowie Not- und Seenotsignalmittel. Im zweiten Teil wird...