Arnbruck. Der Gemeinde Arnbruck ist mit Bescheid der Regierung von Niederbayern eine Stabilisierungshilfe von 401 000 Euro gewährt worden, allerdings unter strengen Auflagen. Die Gemeinde hat den Nachweis, dass 2024 keine Kreditaufnahme erfolgte, erbracht. Im Haushaltsjahr 2025 darf die Neuverschuldung nicht mehr als drei Millionen Euro betragen. Auch müsse im Bestattungswesen eine neue Gebührenkalkulation kommen mit dem Ziel der Kostendeckung. Und es müsse das Haushalts-Konsolidierungskonzept fortgeschrieben werden, unter anderem mit der Maßgabe, dass die Grundsteuer durch die...