Zu Beginn der Sitzung erhob sich der Gemeinderat zum Gedenken an den kürzlich verstorbenen Pfarrer Pöschl. Dann ging es zu den Bauvorhaben. Auf der Flurnummer 264 Gemarkung Lederdorn plant die Firma Uvex ein Außenlager mit Silo neu zu errichten.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Moos, welcher aus den Sechzigerjahren stammt. Das Thema wurde bereits am 26. April behandelt. Nach der Abstimmung wurden nun nochmals Antragsunterlagen eingereicht. Das Granulatlager wird wie das bestehende Lager als Stahlkonstruktion mit Wellblechverkleidung und Wellblecheindeckung gebaut und ist dessen Erweiterung. Im ursprünglichen Bebauungsplan wären gemauerte Nebengebäude vorgeschrieben. Im Bereich des bestehenden Produktionsgebäudes ergeben sich Überdeckungen der Abstandsflächen, welche weder emissions- noch lichttechnische Auswirkungen haben. Denn die Silos sind als geschlossene Aluminiumkörper geplant und die Entnahme erfolgt im geschlossenen Rohrsystem mittels Vakuumabsaugung. Der Brandschutz wird durch Brandmelder sichergestellt, sodass keine brandschutztechnischen Bedenken bestehen. Die Zustimmung erfolgt, wie bei allen folgenden Beschlüssen, einstimmig.
Auf den Flurnummern 675/3, 1262 und 1265 Gemarkung Chamerau (Staning) sind zwei Anbauten an eine bestehende Scheune sowie die Errichtung einzelner Koppelabschnitte und eine Erweiterung der bestehenden Koppel vorgesehen. Die Maßnahme liegt zwar im Außenbereich, steht aber in unmittelbarer Verbindung zu einer bestehenden Hofstelle und kann daher genehmigt werden. Auf der Flurnummer 705/2 Gemarkung Haderstadl sollen, im Bereich einer Ortsabrundungssatzung, zwei Bürocontainer errichtet werden.
Auf der Flurnummer 1165 Gemarkung Chamerau wurde bereits 2007 der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung genehmigt. Diese Genehmigung wurde wieder um zwei Jahre verlängert. Im März dieses Jahres hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof den Gemeinden freigestellt, ob fest überdachte Terrassen und Balkone zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen oder nicht. In Chamerau zählen sie seit ca. 30 Jahren zur beitragspflichtigen Geschossfläche. Bürgermeister und Verwaltung empfahlen dem Gemeinderat, diese Handhabung auch in Zukunft beizubehalten. Denn eine rückwirkende Änderung wäre nicht möglich, würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Die Gebühr sei niedrig, ihr Wegfall bedeute aber keinen erheblichen Aufwand, da alle Aufmaßblätter für Wasser und Kanal ungültig würden und komplett neu zu erstellen wären.
Beschlossen wurde, einen Zusatz in die Satzung einzufügen: Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, welche die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen. Mit dem Zusatz entspricht die Satzung nun den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zum Schluss wurde der Gemeinderat informiert, dass der Haushaltsplan von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Cham vollumfänglich genehmigt wurde.
kmi