Von Ulrike Baufeld, der Leiterin der Tourist-Info, wurde die Erweiterung des Hohenwarther Bankerlweges, der sich großer Beliebtheit erfreut, angeregt. Die fünf zu beantragenden Hohenwarther Faulenzer-Bankerl, sollen an verschiedenen Standorten zwischen den vorhandenen Bankerln aufgestellt werden.
Die Gesamtkosten betragen 5315 Euro. Der maximale Fördersatz beträgt 50 Prozent. Der Gemeinderat befürwortet die Erweiterung des Bankerlweges.
Abstand und Brandschutz
Bei den Bauanträgen ging es als Erstes um die Einhausung eines bestehenden und überdachten Terassenbereichs in Hohenwarth. Nachdem im vorliegenden Bauantrag das jetzige Gelände als Urgelände angenommen wurde, ist eine Befreiung von der Wandhöhe der Garage erforderlich. Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde sind jedoch die bauordnungsrechtlichen Belange bezüglich der Abstandsflächen und des Brandschutzes nicht eingehalten. Die Prüfung obliegt der Bauaufsichtsbehörde, nach Einschätzung der Gemeinde ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. Nachdem die Gemeinde nur die bauplanungsrechtlichen Belange bei Zustimmung des Bauantrages zu prüfen hat, wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
Ein weiterer Antrag war die Nutzungsänderung eines Balkons in einen Wintergarten und die Errichtung einer Windschutzwand in der Scheiberfeldstraße. Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind nach Nr. 4.3 untergeordnete Anbauten wie Wintergärten usw. zulässig. Festzustellen sei allerdings, dass es einer Befreiung zur Baugrenzenüberschreitung im westlichen Bereich bedarf. Einstimmig wurde zugestimmt.
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Beim Vorbescheid auf Abbruch bestehender Carports und Anbau einer Garage an die bestehende Doppelgarage in Ansdorf wurde angemerkt, dass sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet. Nach § 35 Abs. 2 können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Der Leitfaden für Freiflächen-PV-Anlagen in Hohenwarth
Nächster Punkt war der Freiflächenphotovoltaikanlagen – Kommunaler Leitfaden. Als Obergrenze im Gemeindegebiet werden fünf Hektar der landwirtschaftlichen Fläche definiert. Dabei geht es um Flächen, die näher als 100 Meter von der nächsten Wohnbebauung / gemischt genutzten Bebauung entfernt liegen. Ein Mindestabstand von 50 Metern darf nicht unterschritten werden. Ausnahmen von den 100 Metern sind nur möglich, wenn Einsehbarkeit einer potenziellen Fläche nicht gegeben ist, oder eine Einverständniserklärung aller betroffenen Eigentümer im Umkreis vorliegt.
Mit dem Leitfaden besteht Einverständnis, er stellt aber nur eine Handlungsempfehlung für den Bürgermeister und den Gemeinderat sowie die Verwaltung dar und hat keine rechtliche Wirkung.
Der Konsortialvertrag Regionalwerk LK Cham gKu wurde dem Gemeinderat vorgetragen. Zur Umsetzung der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene kommt den Kommunen eine wesentliche Schlüsselrolle zu. Sie sollen die Vorgaben der Bundesregierung konkret umsetzen und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.
Es ist beabsichtigt, einen interkommunalen Zusammenschluss zwischen Landkreis und Kommunen in der Rechtsform eines gemeinsamen Unternehmens zu errichten, um sich gemeinsam im Bereich der erneuerbaren Energien zu betätigen. Dadurch können finanzielle und organisatorische Synergien geschaffen und die Wertschätzung in den Kommunen gehalten werden. Die Beschlussvorlage sowie die entsprechenden Verträge waren im Vorfeld mit dem LK Cham und der Regierung der Oberpfalz als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt worden.
Zustimmung zu Beteiligung am Regionalwerk
Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk LK Cham gKu mit einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 3,00 Euro pro Einwohner zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich u.a. der Beteiligung so vieler Landkreiskommunen, dass insgesamt 90 Prozent der Einwohner des Landkreises durch die beteiligten Kommunen repräsentiert werden.
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Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde werden ermächtigt und beauftragt , zur Anschubfinanzierung des Regionalwerks jährlich über sieben Jahre (2024 bis einschließlich 2030) 5808 Euro pro Jahr in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen. Der Gemeinderat Hohenwarth erklärt sich mit Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrages einverstanden.
Der Naturpark Bayerischer Wald /Kötzting e.V. hat die Gemeinde dazu aufgefordert, Meldungen zu einem beabsichtigten Jahresbauprogramm 2024 zu melden.
Bei der Festsetzung der Realhebesteuersätze für das Kalenderjahr waren sich die Räte schnell einig. Eine Erhebung gab es 2015. Die Beibehaltung wurde beschlossen: Grundsteuer A – 310 v.H. Grundsteuer B – 310 v. H. Gewerbesteuer 320 von Hundert.
Ein weiterer Punkt waren die Vergaben bei der Sanierung der Pavillons zur Vorbereitung auf die offene Ganztagesschule. Mit dem Rückbau der Elektrotechnik wurde begonnen. Das Submissionsergebnis sowie das Wertungsschreiben des Planungsbüros Schmid aus Blaibach ergab eine Bruttoauftragssumme von 3452,79 Euro. Den Auftrag erhielt die Firma Wollinger aus Eschlkam.
Aufgrund der Vielzahl der Gewerke ist die Beauftragung eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheits-Koordinators) erforderlich. Den Auftrag bekam die Firma Bauüberwachung Eckl aus Miltach zum Preis von 2956,82 Euro. Bei der Einreichung des Bauantrages war die Unterschrift eines Statikers für die Tragwerksplanung erforderlich. Auf Vorschlag des Architektur-Büros Heitzer wurde das Ing.-Büro Gmach aus Offersdorf beauftragt. Die Angebotskosten belaufen sich auf 7913,50 Euro brutto.
Ballfanganlage für den SV Hohenwarth wird unterstützt
Der SV Hohenwarth hat Angebote eingeholt und die Notwendigkeit der Erneuerung der Ballfanganlage dem Gemeinderat vorgetragen. Die Materialkosten inkl. Montagearbeiten belaufen sich auf 21063 Euro brutto. Der SV Hohenwarth hat diese Maßnahme als Zuwendungsantrag beim BLSV eingereicht. Er beantragte die Vorfinanzierung durch die Gemeinde. Der Gemeinderat stimmte zu.
kha
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