Blaibach. In Kürze erhalten die Gebührenpflichtigen von der Gemeinde einen Brief zur Ablesung der Wasserzählerstände für die Verbrauchsgebührenabrechnung 2024. Die Gemeinde bittet um Mitteilung der Zählerstände bis zum 31. Dezember 2024, vorrangig online über die Internetseite der Gemeinde.
khu