Zur Gemeinderatsitzung hieß Bürgermeister Xaver Gmach die Gemeinderäte willkommen, die zunächst die Niederschrift vom 7. Juni ohne Einwände genehmigten. Die Vorstellung eines möglichen Nutzungskonzeptes für das alte Rathaus wurde aufgrund aktueller Entscheidungskriterien in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vertagt.
Die katholische Kirchenstiftung Hohenwarth hat den Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerräume im Untergeschoss zu einem Mehrzweckraum und einem Spielgerätelager für das Kinderhaus beantragt. Der Bauausschuss hat sich damit befasst und dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen.
Umbau des Kiga genehmigt
Bürgermeister Xaver Gmach erläuterte die geplanten notwendigen Änderungen zur Verwirklichung der Erweiterung der bestehenden Gruppen und zur Erweiterung der Betriebserlaubnis auf 70 Kindergartenplätze. Einstimmig befürworteten die Gemeinderäte den Antrag. Beim nächsten Punkt ging es um ein ursprünglich eingereichter Bauantrag auf Umbau eines bestehenden Wohnhauses in Gotzendorf. Dieser wurde verworfen. Eine erneute Planvorlage sieht nun den gesamten Abbruch des bestehenden Wohnhauses vor sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Hobbywerkstatt. Nach eingehender Beratung, da der Tagesordnungspunkt nicht mehr mit der Sitzungsladung übereinstimmte, wurde der Antrag genehmigt. Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport in Hohenwarth, Rehwinkl wurde mit Einschränkungen befürwortet.
Zum Neubau einer Holzlege mit Photovoltaikanlage in Ansdorf gab es Einschränkungen. Das Bauvorhaben befindet sich überwiegend innerhalb der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Ansdorf. Die Problematik besteht darin, dass eine Wasserrechtseinräumung aus dem Jahr 1947 für die unterliegenden Grundstücke besteht. Die Gemeinderäte sind mit dem Bauvorhaben einverstanden, wenn sichergestellt wird, dass eine Beeinträchtigung des Brunnenzuflusses ausgeschlossen werden kann.
Zum Antrag eines Anwohners auf bauliche Umgestaltung des Wendehammers in der Scheiberfeldstraße sagte der Bürgermeister, dass keine Kosten entstehen dürfen. Sofern der Antragsteller sämtliche Kosten übernimmt bei der Pflasterung nach Vorgaben der Gemeinde, kann er dies machen. Sofern der Antragsteller die Kosten nicht übernimmt, wird der Wendehammer wieder neu gestaltet mit Humus und einer geeigneten Bepflanzung. Weiter wurden dem Gemeinderat zwei Anträge auf Photovoltaik- Freiflächenanlagen vorgetragen. Der Bürgermeister sagte, dass das noch im Juli ein Workshop für alle Mitglieder des gKU geplant ist. Anhand dieses Workshops sollten die Gemeinden in die Lage versetzt werden, einen eigenen kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erstellen. Es wurde nochmals hingewiesen, dass es auch in Zukunft keine generelle Privilegierung für solche Anlagen nach dem Baurecht geben wird. Die Gemeinden haben somit die Planungshoheit über auszuweisende Flächen.
Standortkonzept für PV-Freiflächen
Die Gemeinde hat sich mit einem Beschluss vom März 2021 dazu bereiterklärt, an einem Standortkonzept mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht besteht nach wie vor. Daher werden die Anträge zurückgestellt, bis ein schlüssiges Standortkonzeptvorgelegt werden kann. Gmach teilte weiter mit, dass mit einem Schreiben vom Landratsamt Cham die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Von der Regierung der Oberpfalz wurden für die Maßnahmen zur Sanierung der Pavillons für eine OGTS , die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt. Voraussetzung ist, dass noch im laufenden Haushaltsjahr mit der Maßnahme begonnen werden muss. Aufgrund der derzeit günstigen Preisentwicklung erfolgen die Ausschreibungen für die Brückensanierung Theninger Bach und Stangerlsteg in Kürze.
kha