Waffenbrunn

Gemeinderat: Radweg nach Balbersdorf wird gebaut – Gerhard Schinabeck ist vereidigt

19.09.2023 | Stand 19.09.2023, 5:00 Uhr

Gerhard Schinabeck (li.) wurde von Bürgermeister Sepp Ederer als neuer Gemeinderat vereidigt. Foto: Hans Schmelber

Über drei Stunden dauerte der öffentliche Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung. Susanne Spieß vom Ingenieurbüro Altmann trug Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan „SO PV Taschner Leite" die Ergebnisse im Detail vor, und Bürgermeister Sepp Ederer ließ über jeden Teil extra abstimmen.
Begonnen hatte die Sitzung mit der Vereidigung von Gerhard Schinabeck durch Bürgermeister Sepp Ederer. Diese war notwendig geworden, weil Michael Wittmann sein Amt als Gemeinderat niedergelegt hatte. Listennachfolger des Wahlvorschlags Alternative und Perspektive Waffenbrunn ist Schinabeck aus Balbersdorf.



Durch Wittmanns Rücktritt wurde auch eine Nachbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss notwendig. Vorgeschlagen wurde der Nachrücker, der vom Gremium einstimmig gewählt wurde.

Änderungen zugestimmt

Bei den Einwänden zum Bebauungsplan „SO PV Taschner Leite" handelte es sich im Wesentlichen um Marginalien wie z.B. Textergänzungen oder Zusätze, die mittlerweile von der Verwaltung alle eingearbeitet wurden. Eine kurze Diskussion gab es u.a. über den Abstand zum Friedhof. Spieß erwähnte dazu, dass dieser mittlerweile auf 13 Meter erweitert wurde. Der Gemeinderat segnete die Abwägungsvorschläge ab.
Das gleiche Prozedere erfolgte beim 10. Flächennutzungsplan – Deckblattänderung. Hier wurde eine Erhöhung der Hecke von drei auf sechs Meter von GeimenderatJosef Stelzer vorgeschlagen – dies fand keine Zustimmung.Mit dem Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Rhanwalting Süd" ging es weiter. Der Gemeinderat hatte diese im April 2021 beschlossen. Nach einer ersten Entwurfsauslegung erfolgte eine Überarbeitung des Entwurfs durch die Grella Hochbau UG, dieser wurde im Juli 2023 vom Gemeinderat gebilligt. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 1. August bis zum 4. September. Von Seiten der Behörden kamen keine Einwände, von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Der Bebauungsplan wurde einmütig als Satzung beschlossen.
Eine längere Diskussion gab es zum Radweg Waffenbrunn- Balbersdorf. Da die Grundstücksverhandlungen mit einem Eigentümer nicht erfolgreich waren, wurde die ursprüngliche Trasse geändert.
Der Radweg stellt in Verbindung mit dem Radweg von Waffenbrunn nach Willmering/Cham die direkte Verbindung nach Cham dar. Außerdem soll von Balbersdorf in Richtung Waldmünchen über Katzbach und Geigant für Radfahrer eine Verbindung nach Norden geschaffen werden.
Die Gemeinde Waffenbrunn beabsichtigt deshalb den Neubau des gemeinsamen Geh- und Radwegs zwischen den Ortsteilen Balbersdorf und Waffenbrunn. Die Maßnahme wird aufgrund unterschiedlicher Förderprogramme zur Antragstellung in zwei Bauabschnitte und damit auch in zwei Förderanträge aufgeteilt. Der erste Bauabschnitt des Geh- und Radwegs nach Balbersdorf, beginnend ab dem Ortseingang, verläuft bis zur Querung der Staatsstraße 2146. Über die gesamte Länge des ersten Abschnitts wird der Geh- und Radweg parallel zur Staatsstraße neu angelegt und als Vollausbau geplant. Die Ausbaulänge beträgt circa 2080 Meter bei einer Regelbreite von 2,50 Metern zuzüglich beidseitigem Bankett von 0,50 Metern Breite.

Beginn des Geh- und Radwegs ist am Ortsausgang von Waffenbrunn. Dort endet derzeit ein Gehweg. Dieses Ende wird aufgenommen und auf eine Breite von 2,50 Metern aufgeweitet (asphaltierte Breite). Hier wird der Radweg mittels Geländeeinschnitt in die bestehende Böschung angelegt. Der weitere Verlauf des Weges verläuft auf einer Länge von circa 550 Metern bis zur Station 1+590 direkt neben der Staatsstraße mit einem Mindestabstand von 2,50 Metern bis zur Einmündung der Zufahrt zu Schnabelmühle.
Über einen großen Teil der Ausbaulänge des zweiten Bauabschnitts wird der Geh- und
Radweg auf der Trasse eines bestehenden Wirtschaftsweges angelegt. Das restliche Stück am Bauende beim Ortseingang Balbersdorf verläuft direkt an der Staatsstraße 2146.

Für Landwirtschaft nutzbar

Der erste Teil des Ausbaus auf dem bestehenden Wirtschaftsweg erfolgt auf einer Länge von circa 450 Metern und einer Regelbreite von 3,50 Metern zuzüglich beidseitigem Bankett von 0,50 Metern. Der Geh- und Radweg wird damit als öffentlicher Hauptwirtschaftsweg auch für landwirtschaftliche Nutzung ausgebaut. Die restliche Länge von circa 60 Metern wird mit Abgrenzung mittels Hochbord an direkt an die Staatsstraße angebaut. Hier beträgt die Regelbreite 2,50 Meter plus einseitigem Bankett von 0,50 Metern.
Der Radweg wird also ab Waffenbrunn/Maiberg bis zum Anwesen Saisting 11 ausgeführt. Danach wird er die Staatsstraßen queren und auf dem Kreuzweg bis nach Balbersdorf weitergeführt.
Die Förderunterlagen wurden fristgerecht bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Bei beiden Bauabschnitten ist laut Ederer mit einer Förderquote von 75 Prozent zu rechnen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden nach der Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten wie folgt aussehen: BA I (circa 2100 Meter) 1024645 Euro; BA II (circa 500 Meter) 458822 Euro;. Gesamtsumme: 1483467 Euro abzüglich nicht zuwendungsfähiger Kosten von 38730,93 Euro. Beantragte Fördersumme: 1444736 Euro, davon 75 Prozent sind 1083552 Euro.

Es gibt noch eine Förderung vom Landkreis in Höhe von 133200 Euro. Somit beträgt der Eigenanteil 266714 Euro. Ederer meinte, dass die Ausschreibungen im Winter erfolgen könnten. Die Räte nahmen die Planung und den Zuwendungsantrag zur Kenntnis und genehmigte diesen vollinhaltlich. Die Maßnahme soll, vorbehaltliche eines positiven Förderbescheids, im Jahr 2024 umgesetzt werden.

Auf eine Nachfrage zum Stand der Machbarkeitsstudie „Nahwärmenetz der Gemeinde“ erklärte Ederer, dass in den nächsten Tagen ein Treffen mit Baron von Schacky und dem Maschinenring eingeplant sei. „Die Genehmigung dazu ist bereits da“, fügte GemeindeleiterFabian Fuihl an, und „die Gesellschaftsverträge sind auch schon beim Notar.“

Ein Einwand kam zur Forderung der Bundesregierung an die Gemeinden zum Thema Fernwärme. „Das gilt aber nur für Gemeinden größer als 5000 Einwohner“, so Fuihl.

fsh