Bei der 44. Gemeinderatssitzung in Gleißenberg am Donnerstag war einer der markanten Punkte die Festlegung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 für Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.
Zu Beginn wurde sowohl dem Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage „Am Steinrieder“ als auch dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Gasthof in eine Gastwirtschaft „Zur Post“ mit Privatwohnung und Appartements in der Hauptstraße einheitlich zugestimmt.
Neues Wahllokal
Bürgermeister Wolfgang Daschner schlug vor, das Wahllokal von der Mehrzweckhalle in den Sitzungsraum des Rathauses im Erdgeschoss zu verlegen. Die Vorbereitungsarbeiten in der Mehrzweckhalle hätten viel Zeit in Anspruch genommen, im Rathaus sei alles vorhanden. Der Gemeinderat stimmte zu. Bereits zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gelte diese Maßnahme.
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Die ehemalige Bauschuttdeponie in Ried ist vor geraumer Zeit rekultiviert und aufgelöst worden. Im vergangenen Jahr haben das Landratsamt Cham sowie das Wasserwirtschaftsamt Regensburg die Unterlagen von der Rekultivierung angefordert. Es lägen aber keine entsprechenden Unterlagen vor. Es fand am 9. Februar ein gemeinsamer Ortstermin bei der alten Bauschuttdeponie in Ried statt. Zwischenzeitlich habe Bauhofleiter Mühlbauer an einem Seminar für Deponien teilgenommen. Um die Rekultivierung abzuschließen, müssen seitens der Gemeinde Probebohrungen sowie eine Wasserprobe durchgeführt werden. Hierzu wurde von der Firma TAUW GmbH aus Regensburg ein Angebot eingeholt. Die Leistungen belaufen sich auf 3110,07 Euro brutto.
Zur Hausordnung für die Heimat- und Kulturscheune teilte der Bürgermeister mit, dass sie hinsichtlich des Benutzungsentgelts nochmals überarbeitet werden müsse. Bei einigen Veranstaltungen konnte man feststellen, dass etwa die Heizung nur vor Beginn der Veranstaltung benutzt wurde, oder auch Veranstaltungen stattgefunden hätten, bei denen keine Einnahmen generiert werden und nur kulturellen oder gemeinnützigen Zwecken dienten (z. B. Veranstaltungen von Behörden, Institutionen, Infoveranstaltungen). Daschner schlug deshalb vor, folgenden Satz beim Benutzungsentgelt aufzunehmen: „Der Bürgermeister prüft jede einzelne Buchung anhand des vorgelegten Buchungsbeleges und Abnahmeprotokolls und kann in begründeten Ausnahmefällen die festgelegten Benutzungsentgelte entsprechend reduzieren oder erlassen.“
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Ab dem 1. Januar wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft. Für Grundstücke wird in Bayern ein werteunabhängiges Wertemodell umgesetzt. Diese Reform hat erhebliche Auswirkungen auf die Hebesätze der Kommunen. Statt des Verkehrswerts ist Kern des bayerischen Grundsteuermodells die Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer nach den Flächengrößen. Im Zuge der Grundsteuerreform ist es notwendig, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in einer besonderen Satzung (Hebesatzsatzung) dementsprechend anzupassen, um explosive Kostensteigerungen für die Bürger der Gemeinde Gleißenberg zu verhindern.
Jede bayerische Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab 2025 neu festlegen. Allerdings zeichnet sich ab, dass 2024 nicht hundert Prozent der neuen Messbeträge durch das Finanzamt den Gemeinden bereitgestellt werden können. Daher musste eine Hochrechnung erfolgen.
Bei Grundsteuer A war ein Rücklauf von 77,91 Prozent, bei Grundsteuer B von 82,06 Prozent, die als Grundlage herangezogen werden konnten. Diese Sätze wurden hochgerechnet und so hatte man einen Wert, der zu den bisherigen Steuereinnahmen ins Verhältnis gesetzt werden konnte.
Langsamer Straßenbau
Der Gemeinderat einigte sich auf einen Hebesatz von 180 für Grundsteuer A und B. Hier liege man unter einem Hebesatz von 200, was nicht viele Kommunen im Landkreis hätten, so der Vorschlag des Kämmerers. Damit war der Gemeinderat einverstanden und legte den neuen Hebesatz dementsprechend so fest.
Maßgebend, wie viel ein Bürger zu bezahlen habe, sei seine abgegebene Erklärung. Zuständig für Rückfragen seien hier die jeweiligen Finanzämter. Nach 15 Jahren erfolgt auch eine erstmalige Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 310 auf 330 Prozent.
Zum Kernwegenetzbau: Im November fand im Waldmünchener Rathaus eine Aufklärungsversammlung für beteiligte Gemeinden und Eigentümer statt. Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung erläuterten das weitere Vorgehen. Neben der Gründung einer Teilnehmergemeinschaft sei eine aufwendige Prozedur der Abwicklung erforderlich. Mit einer Bauausführung sei frühestens 2027 zu rechnen, so das ALE. Es würden Gesamtkosten von 270 000 Euro für den Ausbau der Ortsstraße „Am Steinrieder“ geschätzt, jedoch entsprechend bezuschusst. Die Gemeinde beantragte, beim ALE den Eigenanteil der Gemeinde zu berechnen sowie die Prüfung, ob ein Ausstieg möglich sei. Dann werde abgewogen, ob man die Sache weiterverfolge oder eine Sanierung auf eigene Kosten anstrebe und den Eigenanteil lieber investiere, weil die schlechte Straße eigentlich keinen Aufschub erlaube. Auch der Gemeinderat sah dies so. Der Bürgermeister war verärgert, weil die Sache bereits seit Jahren geplant und vorbereitet werde und für so wichtige Maßnahmen plötzlich die Mittel gekürzt oder nicht zur Verfügung gestellt würden.
Bebauungsplan aufgehoben
Gleißenberg Südwest: Verwaltungsfachwirt Engl teilte dem Gremium mit, dass das Landratsamt empfohlen habe, den Bebauungsplan „Gleißenberg-Südwest“ von 1977 aufzuheben. Die Bauleitplanung sei nicht mehr zeitgemäß und besonders bei den letzten Bauanträgen kam es zu größeren Beeinträchtigungen. Zudem werde eine Nachverdichtung angestrebt. Der Gemeinderat stimmte zu.
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