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Hohenwarth verabschiedet Satzung zur Grundsteueranpassung und vergibt Sanierungsarbeiten

06.11.2024 | Stand 06.11.2024, 5:00 Uhr |

Beim Eingang des Hohenwarther Feuerwehrhauses ist eine gebrochene Platte , eine Gefahrenstelle. Foto: Hausladen

Am Donnerstag hat Bürgermeister Xaver Gmach seine Stellvertreter sowie die Gemeinderäte im Sitzungssaal des Rathauses Hohenwarth begrüßt. Nach der Genehmigung der Niederschrift vom 26. September ging es um die Festlegung der Realsteuerhebesätze ab dem 1. Januar 2025.

Das von Kämmerer Wolfgang Brey ausgearbeitete Konzept wurde dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Aufgezeigt wurden auch mehrere Berechnungsmodelle mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf die Kommune und die Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt.

Nachjustierung möglich

Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Grundsteuer kann jedoch bis zum 31. Dezember 204 weiter erhoben werden. Ab Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Es wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass seit zehn Jahren die Hebesätze nicht erhöht wurden.

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Über die Anpassung des für den kommunalen Finanzausgleich als Mindesthebesatz zugrunde zulegenden Nivellierungshebesatzes wird frühestens im Jahr 2027 entschieden. Bis dahin werden die Grundsteuerkraftzahlen auf Basis des Jahres 2024 eingefroren. Sollte nach der Neufestlegung dieser über den durch die Gemeinde Hohenwarth festgesetzten Hebesätzen liegen, müsste gegebenenfalls der gemeindliche Hebesatz nochmalig angeglichen werden, um dadurch mögliche Kürzungen aus den Steuerverbundmitteln zu vermeiden. Eine daher notwendige Nachjustierung der Hebesätze in den nächsten Jahren kann daher nicht ausgeschlossen werden. Die Gewerbesteuer wurde letztmalig zum 1. Januar 2015 angepasst.

Mit 10:2 Stimmen erfolgte folgender Beschluss: Grundsteuer A: 200 v.H. Grundsteuer B: 200 v.H. Gewerbesteuer (unverändert): 320 v.H.

Punkt 2 der Tagesordnung war dann der Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze. Nachdem zum 1. Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide erlassen werden müssen, ist es sinnvoll, die Hebesätze bereits jetzt verbindlich festzulegen.

Der Gemeinderat beschloss folgende Satzung zum 1. Januar 2025:

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A) 200 v.H.
Grundsteuer für alle Grundstücke (B) 200 v.H.
Gewerbesteuer 320 v.H.
Diese Satzung tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft.

In Punkt 3 wurde der Gemeinderat über die EDV-Umstellung 2024/2025 informiert. Der Supportvertrag für den aktiven, in Betrieb befindlichen Server läuft am 31. Dezember 2024 ab. Aus diesem Grund wurden bereits seit mehreren Monaten entsprechende Angebote von der Verwaltung bei der AKDB, der Living Data sowie der Fa. Digitalfabrix eingeholt.

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Aus Sicht der Verwaltung besteht faktisch eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen einem nochmaligen autonomen Betrieb mit Hardware im Bereich der Verwaltung oder der kompletten Umstellung auf Outsourcing-Serverless (ohne einen eigenen Server im Haus). Nach dem genauen Abwägen der Vor- und Nachteile erging einstimmig der Beschluss: Auf der Grundlage des Sachvortrages sowie der erläuterten Kostensituation wird die Systemumstellung von überwiegend autonom zu Outsourcing-NextGo-Serverless.

Für die Sanierung der offenen Ganztagesschule wurden folgende Gewerke vergeben: Malerarbeiten wird die Firma Reinhold Späth aus Eschlkam zum Bruttopreis von 18 067 Euro ausführen. Metallbauarbeiten: Firma Bayerwald Edelstahl aus Neukirchen b. Hl. Blut zur Bruttoauftragssumme 90 372 Euro. Fliesenarbeiten: Firma Eckl aus Miltach, Untervierau zur Bruttosumme 21 983 Euro. Bodenbelagsarbeiten: Firma Brandl Innenausbau GmbH aus Kelheim zur Bruttosumme von 14 535 Euro. Schreinerarbeiten: Schreinerei-Holztechnik Bierl aus Gschwand, Furth im Wald zur Bruttoauftragssumme von 41 263 Euro. Die Trockenbauarbeiten werden von der Firma Willibald Pusl jun. aus Miltach zur Bruttoauftragssumme von 49 235 Euro erledigt.

Gemeinderat Josef Pritzl führte aus seiner Sicht baufachliche und planerische Mängel der Brückensanierung „Stangerlsteg“ an und untermauerte diese mit selbstangefertigten Fotos. Bürgermeister Gmach sicherte eine Prüfung zu und lud dazu den Gemeinderat Pritzl ein, persönlich bei dem Gespräch dabei zu sein. Ebenso können sich auch weitere Gemeinderäte daran beteiligen. Dem zweiten und dritten Bürgermeister wird der Ortstermin ebenfalls mitgeteilt.

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Gemeinderat Alois Multerer erkundigte sich nach dem Sachstand der Realisierung der Glasfaseranschlüsse durch Vodafone, nachdem die Bauarbeiten ja bereits seit längerer Zeit abgeschlossen wurden. Nach seinem Kenntnisstand versucht derzeit die Telekom, durch gezielte Werbeaktionen, die Bürger für einen Anschluss an das Telekomnetz zu überzeugen. Er ist der Meinung, dass hierzu Informationen an die Bürger erfolgen sollten.

Nach Glasfaser erkundigt

Bürgermeister Gmach und die Verwaltung sagten hierzu, dass der Gemeinde keine konkreten Zeitangaben vorliegen. Das Landratsamt Cham ist bereits mit der Firma Vodafone in Kontakt und versucht, die Maßnahmen zu beschleunigen. Die Firma Vodafone steht hier nach Auffassung des Bürgermeisters in der Bringschuld, entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Nach Aussage der Sachbearbeiter beim Eigenbetrieb für digitale Infrastruktur im Landkreis Cham sollten bis Ende des 1. Quartals 2025 auch die hausinternen Anschlüsse realisiert sein.

Gemeinderat Karl-Heinrich Brandl spricht die Erstellung der noch fehlenden Straßenbeleuchtung beim Treppenaufgang Feuerwehrhaus Hohenwarth an. Hier fehlt noch das Fundament, das vom Bauhof hergestellt werden soll. Bürgermeister Gmach sicherte eine zeitnahe Prüfung zu. Gemeinderat Mühlbauer Helmut spricht eine gebrochene Platte im Eingangsbereich des Feuerwehrhauses an, die er als Stolperstelle sieht. Auch hier sichert das Gemeindeoberhaupt eine zeitnahe Behebung des Mangels zu.

khs



 

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