Gemeinderat Grafenwiesen
Investor Max Frisch will mehrere große Häuser mit Miet- und Eigentumswohnungen bauen

07.08.2023 | Stand 13.09.2023, 0:09 Uhr

Der ehemalige Schegerer-Garten wird nun ein komplexes Baugebiet für Holzhäuser, das ein Investor erschließen will. Foto: Heinz Pletl

Einen großen Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung nahm die Bauleitplanung der Gemeinde Grafenwiesen ein. Es ging um die erste Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Am Sattelweg. Sabine Steinlechner konnte dazu Max Frisch, Unternehmer aus Grassau am Chiemsee, sowie Diplomingenieur (FH) Stefan Brandl vom Ingenieurbüro Brandl& Preischl aus Cham begrüßen. Frisch ist der Eigentümer des Geländes des ehemaligen Schegerer-Gartens, Brandl ist der mit den Planungen betraute Ingenieur.

Die überplante Grundfläche beträgt rund 2555 Quadratmeter und liegt somit deutlich unter der Grenze von 20000 Quadratmetern. Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter ist da nicht gegeben, weshalb hier von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

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Bis zu zwölf Wohnungen

Die Änderung betrifft den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Sattelweg und entspricht der Flurnummer 107 (Gemarkung. Grafenwiesen) mit einer Fläche von 8158 Quadratmetern. Die zu ändernden Punkte des Bebauungsplanes beinhalten unter anderem eine Erhöhung der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen im Allgemeinen Wohngebiet 1 um einen Meter, eine Erhöhung der maximal zulässigen Wohneinheiten von sechs auf zwölf und im Wohngebiet 2 von zwei auf sechs. Investor Frisch, der auf dem Areal bekanntlich mehrere Wohnhäuser errichten will, lieferte dem Gremium auch die Begründung für die vorgesehene Bebauungsplan-Änderung.

Mehr, aber kleiner

„Der Bedarf ist mittlerweile ein anderer“, stellte Frisch klar. Die Wünsche und Ansprüche von Bauwilligen an ihr zukünftiges Eigenheim hätten sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt auch wegen der Corona-Pandemie, gewandelt. Zudem werde es durch die teils enormen Preissteigerungen im Baubereich und der gleichzeitig stark gestiegenen Zinsen für viele Menschen fast unmöglich, ein Einfamilienhaus zu finanzieren. „Wir sind in einer ganz anderen Phase, jetzt ist das Geld teuer“, stellte der Investor in den Raum. Er glaube auch nicht, dass sich dieser Trend in nächster Zeit ändern werde. Gestiegen sei deshalb die Nachfrage nach Miet- und Eigentumswohnungen.

Im geplanten Mehrfamilienhaus auf der Parzelle 1 wäre für ihn auch ein betreutes Wohnen vorstellbar. Um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere auch nach kleineren Wohnungen, nachzukommen, sollen daher im Gebiet 1 künftig bis zu zwölf und im Planungsgebiet 2 bis zu sechs Wohneinheiten zulässig sein. Die Baukörper bleiben, so betonte Ingenieur Brandl, aber gleich. Durch die Änderung entstehe eine moderate Nachverdichtung des Siedlungsgebiets, und die noch zu schaffende Infrastruktur werde noch besser ausgenutzt. Die Festsetzung bezüglich der Stellplätze wird in diesem Zuge mit angepasst.

Bei der beabsichtigten Bebauungsplanänderung bleibt die Art der baulichen Nutzung unberührt. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung werden mit der Bebauungsplanänderung zugleich die maximal zulässigen Traufwand- und Firsthöhen bei Garagen und Nebengebäuden definiert und die maximal zulässigen Höhen der Einfriedungen konkretisiert.

Bürgermeisterin Steinlechner dankte für die detaillierten Ausführungen. Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes seien, wie sie anmerkte, keine negativen Folgen bezüglich des Erscheinungsbildes der Bebauung zu erwarten. Aus städtebaulicher Sicht sei die geplante Änderung somit vertretbar. Der Gemeinderat sah dies ebenso, segnete einvernehmlich den Änderungsbeschluss ab. Nächstes Jahr solle mit dem Häuserbau begonnen werden.

khp