Gemeinderat prüft Anfrage
Kommt ein Kindergarten auf das Freibad-Grundstück in Sattelbogen?

31.07.2023 | Stand 13.09.2023, 2:09 Uhr

Mit einem Antrag auf Vorbescheid lässt die Gemeinde prüfen, ob der Neubau eines Kindergartens in der Nähe des Kinderbereichs im Freibad Sattelbogen möglich ist. Foto: Hans Eckmann

Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ging es in erster Linie um den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Kindergartens auf dem Grundstück des Freibades in Sattelbogen.

Der Punkt Erweiterung des Bebauungsplanes „Traisching Nord I“ wurde wegen kurzfristiger Änderung der gesetzlichen Vorgaben von der Tagesordnung abgesetzt.

Bürgermeister Sepp Marchl gab zunächst die Bauanträge bekannt, die auf dem Verwaltungsweg behandelt und bereits an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet wurden: Neubau eines Fahrsilos mit Überdachung in Trebersdorf; Neubau einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Unterstell- und Lagerhalle in Obergoßzell, Einbau von Schleppgauben und Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus in Wilting, Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einem Heizraum in Hermannsgrub.
Marchl gab bekannt, dass dem Gemeinderat ein Antrag auf Neubau eines Kindergartens durch einen Dritten auf einem gemeindlichen Grundstück vorliegt. Dabei handle es sich um die südöstlichste Teilfläche des Grundstücks des gemeindlichen Freibades. Diese Fläche werde für den Badebetrieb nicht benötigt, da durch die Reduzierung der Wasserflächen und Modellierung des Bereiches des ehemaligen Schwimmerbeckens die Liegeflächen im Beckenumgriff nachhaltig vergrößert wurden.

Baurechtlich ist es möglich



Laut Marchl ist es baurechtlich grundsätzlich möglich, dass ein Dritter Anträge für ein Grundstück stellt. Im Innenverhältnis zwischen Grundeigentümer und Antragsteller sei zur Realisierung des Vorhabens die Zustimmung des Eigentümers nötig. Neben der bekannten Problematik bei den Krippenplätzen verfüge die Gemeinde Traitsching aktuell auch über zu wenige Kindergartenplätze. Bezogen auf diese fehlenden Kindergartenplätze werde der Gemeinde nun durch private Investoren angeboten, eine Einrichtung beim Freibad Sattelbogen zu schaffen.

In einem Vorgespräch mit dem Landratsamt sei vereinbart worden, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit durch einen Vorbescheid geklärt werden solle. Sollte dieser nicht positiv ausfallen, müsse man sich um einen alternativen Standort bemühen, da neben der Problematik mit der Kinderkrippe (Klage eines Anwohners) auch im Kindergartenbereich der Elterndruck nach einem Vormittagsplatz steige.

Die Schaffung von ausreichenden Kindergartenplätzen sei Pflichtaufgabe der Gemeinde. Nachdem der Neubau einer dreigruppigen Krippe im Haushalt dargestellt ist, wäre der Neubau eines Kindergartens zeitgleich mit den übrigen Investitionen nur sehr schwer durchführbar. Von daher könnte ein privater Investor die Angelegenheit beschleunigen. Die Möglichkeiten am Standort Traitsching seien ausgereizt, nicht zuletzt vor der Tatsache, dass das Raumprogramm des mittlerweile 37 Jahre alten Kindergartens auch im Zuge einer Sanierung nicht angepasst werden könnte. Ebene gemeindliche Grundstücke stünden außerhalb der Immobilie Freibad Sattelbogen nur im Gewerbegebiet zur Verfügung.

Bezüglich der Betriebsträgerschaft für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen wurde seitens des Roten Kreuzes grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, so Marchl, allerdings voraussichtlich nicht vor dem Kindergartenjahr 2025/26. Eine konzeptionelle Verbindung des Kindergartens mit dem Freibad Sattelbogen sei zumindest in den Sommermonaten denkbar.

Der Bürgermeister informierte auch, dass die Bedarfsplanung für den Kindergarten auf Ganztagsplätze abgestellt sei. Realität in Traitsching sei aber, dass im Schnitt nur fünf Stunden Buchungszeit beansprucht würden. Der Rathauschef stellte auch fest, dass Kinder aus der Gemeinde über 20 verschiedene Einrichtungen außerhalb besuchten. Dies führe er zum Teil auf fehlende Vormittagsplätze zurück. Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest, dass durch einen privaten Investor eine schnellere Lösung möglich wäre, da dieser nicht an behördliche Vorgaben gebunden sei.

In der ausführlichen Diskussion ging es um Probleme in puncto Personalausstattung und um die Frage, welche Kinder die Einrichtung dann besuchten dürften. Gemeinderat Matthias Tolks sprach sich für eine schnelle Lösung aus, da für ihn ein Betrieb ab 2025 zu spät sei. Da aber grundsätzlich erst die Frage des Standortes zu klären ist, votierte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen für den Antrag auf Vorbescheid.

Neue Haushalts-Eckdaten



Weiter gab der Bürgermeister bekannt, dass man vom Landratsamt nur eine Teilgenehmigung für den Haushaltsplan 2023 bekommen habe. Da man mit den Einnahmen im unteren Bereich und den Ausgaben im höheren Bereich kalkuliert hatte, sei man in der Lage, Anpassungen vorzunehmen. So plane man jetzt mit 300000 Euro Mehreinnahmen bei der Grundsteuer, was eine Erhöhung der Grundsteuerumlage von 30000 Euro nach sich ziehe. Bei den Stromkosten (- 40.000 Euro) und den Straßenbaumaßnahmen (- 100000 Euro) habe man Reduzierungen vorgenommen. Das ergebe diese neuen Eckdaten für den Haushalt: Der Verwaltungshaushalt umfasst ein Volumen von 8495600 Euro und der Vermögenshaushalt von 7195450 Euro. Der Gesamthaushalt beläuft sich auf 15691050 Euro. Die Neuverschuldung wird um 411000 Euro reduziert und beläuft sich dann für 2023 auf 2002300 Euro. Der Kassenkredit wurde auf 1415900 Euro erhöht.

Die Räte stimmten dem Beschluss zum Haushalt 2023 nach den Vorgaben der Rechtsaufsicht einstimmig zu.

Bauvorhaben abgelehnt



Beantragt wurde ein Vorbescheid zur Klärung der Frage, ob die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 1493, Gemarkung Traitsching, zulässig ist. Dazu hieß es: Das Grundstück liegt im absoluten Außenbereich innerhalb der Schutzzone des Naturparks Oberer Bayerischer Wald außerhalb des Einzugsgebietes der öffentlichen Entwässerungsanlage. Das Vorhaben ist weder privilegiert, noch liegt eine Teilprivilegierung vor, da ein vollkommen neues Gebäude auf einer bisher unbebauten Fläche beantragt wird.

Die Tatsache, dass das Grundstück in der Schutzzone und außerhalb jeglicher Bauflächen des Flächennutzungsplanes liegt, stellt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange dar, welche rechtlich die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ausschließt. Die Möglichkeit einer Außenbereichssatzung scheidet aus, da in diesem Bereich nicht die notwendige Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Dieser Antrag auf Vorbescheid wurde einstimmig abgelehnt.

ceh