Müssen Bereifungen von gemeindlichen Feuerwehrfahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind, ausgetauscht werden? Diese Frage beschäftigte das Schönthaler Ratsgremium in der Sitzung vom Oktober. Die Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 als Winterreifen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol gelten.
Weiter ist im § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO geregelt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug nur gefahren werden darf, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind. In der Zeit von 2017 bis 30.9. 2024 galt eine Übergangsfrist für vor dem 31.12.2017 hergestellten Reifen mit M + Symbol. Das Landratsamt forderte die Verwaltung im Oktober auf, die Lage zu überprüfen.
Werte veraltert
Die Festlegung der Grundsteuerhebesätze A und B für die Gemeinde Schönthal war weiterer Beratungspunkt. Wie Bürgermeister Ludwig Wallinger dazu informierte, hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft.
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Bemängelt wurde vor allem die Veralterung der Werte und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Ab dem Jahr 2025 berechnet sich die Grundsteuer dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten.
Für Grundstücke wird in Bayern ein werteunabhängiges Wertemodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Diese Reform hat erhebliche Auswirkungen auf die Hebesätze der Kommunen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, neue Hebesätze festzusetzen. Dem Ratsgremium wurde an verschiedenen Fallbeispielen aufgezeigt, wie sich die Reform auf Einzelne auswirkt. Bedingt durch stetig steigende Kosten sowie die zuletzt erfolgte Erhöhung des Hebesatzes zum 1. Januar 2018 von 300 auf 330 v. H. schlägt die Verwaltung vor, die Ansätze grundsätzlich etwas anzuheben.
Aufgrund noch fehlender und falscher Grundsteuerbewertung ist ebenfalls ein Puffer einzuplanen, um eventuell noch laufenden Einsprüchen und Berichtigungen entgegenzuwirken.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von derzeit 330 v.H. zum 1. Januar 2025 auf 230 v.H. bei Grundsteuer A und 200 v.H. bei Grundsteuer B herabzusetzen.
Bei diesen Hebesätzen ergibt sich bei den aktuell vorliegenden Messbeträgen ein Puffer von ca. 32 000 Euro. Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Änderung der Grundsteuerhebesätze.
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Zu beraten hatte der Gemeinderat über die Organisation der öffentlichen Mittelschulen, hier den öffentlich- rechtlichen Schulvertrag zwischen der Stadt Waldmünchen mit den Kommunen Stadt Rötz, Gemeinde Schönthal, Gemeinde Tiefenbach und Treffelstein. Wie Wallinger bekanntgab, wurde in der Sitzung vom Juni 2024 beschlossen, dass anstatt der Gründung eines neuen Schulverbandes die kommunalen Beziehungen im Bereich der Mittelschule durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag fixiert werden, in dem die Beziehungen, der Schulaufwand und die Schülerbeförderung geregelt werden.
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 hat die Stadt Waldmünchen mitgeteilt, dass der Schulverbund Schwarzachtal-Mittelschule mittels Neusprengelung zum 1. August 2024 aufgelöst wurde. Im gleichen Schreiben wurde ein Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mitübermittelt, der dem Gemeinderat vorab zur Verfügung gestellt wurde. Einstimmig stimmte der Gemeinderat für die Annahme des Schulvertrags.
Mietvertrag für den SV
In der letzten Sitzung wurde bereits über den Antrag des Sportvereins Schönthal auf einen Mietvertrag für die Räume im Kellergeschoss der Schulturnhalle beraten. Die Mietdauer soll sich auf 20 Jahre belaufen und sich jeweils um ein Jahr verlängern, außer ein Vertragspartner kündigt den Vertrag fristgerecht. Die besagten Räume nutze der Sportverein seit 1980 bis zur Fertigstellung der generalsanierten Schulturnhalle. Der Sportverein beabsichtigt einen räumlichen Umbau. Er trägt auch die Kosten für den Umbau.
Die Mietfläche beträgt 50 Quadratmeter. Die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser trägt der Sportverein. Es soll ein symbolischer Mietpreis von 10 Euro erhoben werden. Der Gemeinderat stimmte für den Abschluss des Mietvertrages.
Die Flurneuordnungsverfahren Flischbach und Flischberg sind soweit abgeschlossen. Die Ausführungsanordnung kann unter der Voraussetzung der abschließenden Widmung der neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Wege angeordnet werden. In Absprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz wird für das Verfahren ausnahmsweise die zu Fertigende Widmung auf den Zeitpunkt der Schlussfeststellung ausgesetzt.
Folgende Straßen sind demnach durch die Gemeinde Schönthal zu widmen; Gemeindeverbindungsstraßen: Von Flischbach nach Wenzenried, von Flischbach nach Öd, von Flischbach nach Steegen, von Flischbach nach Niederpremeischl.
Ortsstraßen in Flischbach: Flurnummer 8/1, 8/10. 8/13. 8/14. Und 8/15 Gemarkung Flischbach.
Ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege nach den Merkmalen der Verordnung vom 19. November 1968 in Flischbach: Flurnummer 227/1, 517, 530, 565 und 580 Gemarkung Fischbach. Der Gemeinderat beschließt die Widmung von aufgelisteten gemeindlichen Straßen und Wegen.
Neue Reifen für Feuerwehrfahrzeuge?
Neue Regelung: Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen Einsatzfahrzeuge nur noch betrieben werden, welche über eine Bereifung mit dem Alpine Symbol verfügen. Hierfür gilt für Fahrzeuge bis 3500 Kilogramm Gesamtmasse, dass alle Reifen über ein Alpine Symbol verfügen müssen. Bei Fahrzeugen über 3500 Kilogramm Gesamtmasse müssen alle Reifen an den permanent angetriebenen Achsen sowie die Reifen an den vorderen Lenkachsen über das Alpine Symbol verfügen.
Ausgenommen hiervon sind Anhänger und Fahrzeuge mit POR und MPT Reifen. Hier ist §2 Abs. 3a Satz 4 StVO zu beachten.
Mit Schreiben vom 23. Oktober 2024 hat das Landratsamt Cham, Sachgebiet Katastrophenschutz auf die neue Lage hingewiesen. Die Verwaltung solle mittels einer Abfrage bei den örtlichen Feuerwehren die Reifendaten (Alter, Reifengröße, Alpina- Symbol) abfragen.
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