Der Hohenwarther Bürgermeister Xaver Gmach konnte am Donnerstag ein vollzähliges Gremium zur ersten Gemeinderatssitzung 2025 im Sitzungssaal begrüßen. Ein Bauantrag wurde genehmigt, die Satzung für Entwässerung musste geändert werden und ein neuer Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH wurde beschlossen.
Das Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in der Meginhardstraße befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Nachstehend wurden folgende Befreiungen beantragt: Befreiung für die Bauweise E+U. Stattdessen wurde E+1 gewählt, um eine optimale Belichtung und Belüftung zu erreichen. Diese Bauweise ist auch in der Nachbarschaft vorhanden.
Viele Ausnahmen genehmigt
Zudem ist eine Befreiung von den Baugrenzen nötig, da ein kleiner Teil des Wohnhauses und das Carport außerhalb der Baugrenze liegen. Die Befreiung von der zulässigen Dachdeckung (Rot+Brauntöne) wurde beantragt. Da im Baugebiet bereits Häuser mit schwarzen Dachziegeln stehen, sollen auch hier anthrazitfarbene Ziegel verwendet werden. Eine Befreiung für die maximalen Dachüberstände ist ebenfalls nötig.
Zur optischen Verbesserung und als Witterungsschutz erhält das Wohnhaus einen Dachüberstand von 1,20 Meter. Anstelle eines Satteldaches wird aus Kostengründen das Carport mit einem Flachdach errichtet. Auch dafür ist eine Befreiung nötig. Befreiung der Traufhöhe, Traufseite/Giebelseite und Dachneigung (25 bis 32 Grad). Eine Dachneigung von 22 Grad wirke optisch harmonischer und füge sich besser in die Umgebungsbebauung ein, hieß es. Dem Bauvorhaben mit den Befreiungen wurde zugestimmt.
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Bei Punkt 2 der Tagesordnung ging es um die Einleitung von Niederschlagswasser in den Haselbach, im Rahmen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Hierzu wurde die Gemeinde gehört. Bürgermeister Gmach zeigte dem Gemeinderat den Sachverhalt in Zusammenhang mit dem 2024 beantragten Bauvorhaben auf Neubau eines Hallen- und Bürogebäudes in Haselmühle, auf. Die Gemeinde Hohenwarth ist Verfahrensbeteiligte, nachdem die Einleitung in ein Gewässer III. Ordnung fällt. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.
Beitragsrechtliche Gleichbehandlung
Weiter ging es mit der Änderung bei der Entwässerungssatzung. Bürgermeister Xaver Gmach teilte hierzu dem Gemeinderat mit, dass die Entwässerungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde am 1. Oktober 2021 erlassen wurde. Beide Satzungen wurden vom Fachbüro Hurzlmeier sowie der Rechtsanwaltskanzlei Freitag erarbeitet und zur Abstimmung gebracht. In diesen Satzungsvarianten wurde auf die Unterscheidung der Anschlussmöglichkeit mit und ohne Niederschlagswassereinleitung keine Definition getroffen. In den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch darauf abgestimmt, dass Abstufungen zu erfolgen haben.
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Grundstücke in Misch-und Trennsystemgebieten sind beitragsrechtlich gleich zu behandeln, wenn aus ihnen sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden darf. Sind die Vorteile aus der öffentlichen Einrichtung dagegen für die erschlossenen Grundstücke unterschiedlich, muss der Beitrag abgestuft werden. Demnach ergeben sich folgende Änderungen: Beitragssatz: a) pro Kubikmeter Grundstücksfläche: 1,30 Euro und pro Kubikmeter Geschossfläche 7,20 Euro. Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. Auch mit der zugehörigen Beitragssatzung besteht Einverständnis.
Strom für den Festplatz
In Punkt 7 ging es um den Stromanschluss auf dem Festplatz der Gemeinde. Gemeinderätin Susanne Amberger hatte am 17.06.24 den Antrag auf Erstellung eines dauerhaften Stromanschlusses mit ausreichender Dimensionierung beantragt. Die Kosten belaufen sich einmalig auf 22 500 Euro plus jährlich auf 200 Euro (geschätzte Kosten). Im Gegensatz hierzu stehen die Kosten für die Anmietung eines Aggregates mit Betriebsstoffen in Höhe von 7500 Euro. Ein Übergabepunkt mit einer Anschlussleistung von 50 KW befindet sich bereits am Festplatz. Dieser soll allerdings um einen Wandschrank ergänzt werden. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 6000 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Miete eines Aggregates zum Preis von 3400 Euro und den Wandlerschrank für den bestehenden 50 KW Anschluss für rund 6000 Euro.
Neue Stromkozession
Der letzte Punkt behandelte den Konzessionsvertrag mit Bayernwerk. Die Gemeinde Hohenwarth hat mit E.ON Bayern einen Stromkonzessionsvertrag abgeschlossen, der noch bis zum 30.06.2027 gültig ist. Die nunmehr zuständige Bayernwerk Netz GmbH ist an die Gemeinde mit dem Wunsch herangetreten, den Neuabschluss des Vertrages im Herbst 2024 im Bundesanzeiger bekanntzumachen. Die Bekanntmachung muss gemäß Bay. Gemeindetag mindestens 3 Jahre vor dem Ende des Konzessionsvertrages erfolgen. Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich als einziger Bewerber um die Stromkonzession beworben. Bürgermeister Gmach wurde ermächtigt einen neuen Vertrag abzuschließen.
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