Gemeinderatsitzung
Pemfling schließt sich dem Regionalwerk Landkreis Cham an

15.11.2023 | Stand 15.11.2023, 17:58 Uhr |

Bei der Vertragsunterzeichnung vor einigen Monaten zur Gründung der Regionalwerke GmbH: (v.l.) die beiden Geschäftsführer Martin Ritt und Dr. Klaus Amberger, der Bürgermeister von Cham Martin Stoiber, Landrat Franz Löffler, die Bürgermeister von Furth im Wald, Lam und Waldmünchen, Sandro Bauer, Paul Roßberger und Markus Ackermann sowie Notar Robert Maurer Foto: Pressestelle Landratsamt

Die Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung ließ auf eine rasche Abwicklung schließen. Neben drei Bauvorhaben und der Beratung beziehungsweise der Beschlussfassung über die Beteiligung am Regionalwerk Landkreis Cham gKU zur Betätigung im Bereich der Stromerzeugung und -versorgung aus erneuerbaren Energien standen keine weiteren Beratungspunkte an.

Zusätzlich wurden auf Antrag des Vorsitzenden noch die Bauvoranfrage von Hannes Drexler auf Abbruch und Wiederneuaufbau einer landwirtschaftlichen Halle in vergrößertem Umfang und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Gebäudes zu einem gewerblichen Gebäude auf Fl.Nr. 631, Gmk. Engelsdorf, Oberdeschenried 8, und der Antrag von Robert Ederer auf nachträgliche wasserrechtliche Gestaltung infolge einer wesentlichen Änderung des Vorhabens mit Zustimmung des Gemeinderats in die Tagesordnung mit aufgenommen.

Das Vorhaben der Errichtung von zwei Dachgauben auf der Fl.Nr. 191/9, Gmk. Pemfling, Birkenweg 8, liegt innerhalb der Ortsabrundung und fügt sich in die nähere Bebauung ein. Ein Bauleitplan für diesen Bereich liegt nicht vor, so dass der Gemeinderat einmütig zustimmte. Beim Neubau eines Einfamilienwohnhaues mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 72/6, Gmk. Grafenkirchen, Sonnenhang 12, handelt es sich um das erste Bauvorhaben im neuen Baugebiet. Das Projekt kann nicht im Freistellungsverfahren genehmigt werden, da es von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht, hieß es dazu. Mit der Sohle des Erdgeschosses wird um 1,50 Meter herausgegangen. Die maximale Firsthöhe der Festsetzungen wird dabei nicht erreicht. Einstimmig billigte das Gremium das Vorhaben mit der Abweichung von den Bebauungsplanfestsetzungen.

Zustimmung mit Auflage

Die Voranfrage von Hannes Drexler auf Abbruch und Wiederneuaufbau einer landwirtschaftlichen Halle in vergrößertem Umfang und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Gebäudes zu einem gewerblichen Gebäude auf Fl.Nr. 631, Gmk. Engelsdorf, Oberdeschenried 8, stand als Nächstes zur Beratung an. Die Fläche, auf die sich die Bauvoranfrage bezieht, ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen, so Haberl.

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Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat, der Voranfrage zuzustimmen. Das anfallende Oberflächenwasser hat der Bauherr auf eigene Kosten auf seinem Grundstück zu entsorgen.

Ein weiterer Beratungspunkt war der Antrag von Robert Ederer auf nachträgliche wasserrechtliche Gestaltung infolge einer wesentlichen Änderung des Vorhabens. In der ursprünglichen wasserrechtlichen Plangenehmigung mit der Dammaufschüttung im Triebwerkskanal war die Versorgungsleitung für die Teichanlage Ederers durch das Grundstück von Konrad Vogl geführt. Der Antragsteller erwirbt nun eine Teilfläche der Fl.Nr. 359, Gmk. Pitzling. Aus diesem Grund wird die Dammaufschüttung um circa 270 Meter in Richtung Süden verschoben. Dem Antrag stimmte der Rat unter der Auflage zu, dass die Unterhaltungskosten zulasten des Antragstellers gehen.

Der Beratungspunkt hinsichtlich der Beteiligung am Regionalwerk Landkreis Cham gKU zur Betätigung im Bereich der Stromerzeugung und -versorgung aus erneuerbaren Energien wurde im Gremium eingehend diskutiert. Nach ängerer Beratung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat Pemfling stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Landkreis Cham gKU mit einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von drei Euro pro Einwohner auf Grundlage der Einwohnerzahl zum Stand vom 30. Juni 2023 zu.

Beitrag: jährlich 6849 Euro

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich des wirksamen Formwechsels von der Regionalwerke Landkreis GmbH in das Regionalwerk Landkreis Cham gKU sowie der Beteiligung so vieler Landkreiskommunen, dass insgesamt mindestens 90 Prozent der Einwohner des gesamten Landkreises durch die beteiligten Kommunen repräsentiert werden.

Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Pemfling werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des Regionalwerks Landkreis Cham gKU jährlich über sieben Jahre 6849 Euro in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.

2. Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Pemfling werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte Satzung sowie den als Anlage 5 beigefügten Konsortialvertrag des Regionalwerks Landkreis Cham gKU abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk Landkreis Cham gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

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3. Der Gemeinderat Pemfling erklärt sich mit Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrages einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Landkreiskommunen über den Beitritt zum Regionalwerk Landkreis Cham gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u.a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Gemeinderat der Gemeinde Pemfling mit redaktionellen Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrages einverstanden.

Die Termine der Bürgerversammlungen in Pemfling, Grafenkirchen, Kager/Engelsdorf und Haid b.Pitzling wurden den Ratsmitgliedern bereits mitgeteilt, hieß es weiter in der Sitzung.

Bürgermeister Haberl forderte die Ratsmitglieder noch auf, bis zur Sitzung am 11. Dezember Kleinprojekte für die ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) vorzuschlagen.

Regionalwerke Landkreis Cham



Die Energiewende in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zur Umsetzung der Energiewende auf regionaler und lokaler Ebene kommt den Kommunen eine wesentliche Schlüsselrolle zu. Sie sollen die Vorgaben der Bundesregierung konkret umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Insbesondere in Bayern hat das Thema in den letzten Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Wertschöpfung in den Kommunen zu halten, bietet es sich an, mit Hilfe eines gemeinsamen, rein kommunalen Unternehmens der Kommunen und des Landkreises die Energieerzeugung und -versorgung bzw. -vermarktung vor Ort selbst in die Hand zu nehmen.

Aus diesem Grund ist beabsichtigt, einen interkommunalen Zusammenschluss zwischen Landkreis und Kommunen in der Rechtsform eines gemeinsamen Kommunalunternehmens, das Regionalwerk Landkreis Cham gKU, zu errichten, um sich gemeinsam im Bereich der erneuerbaren Energien zu betätigen.

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