Wohnhäuser
Schwieriges Bauvorhaben in Sattelpeilnstein: Gemeinderat lehnt einen Vorbescheid vorerst

19.09.2023 | Stand 19.09.2023, 8:00 Uhr |

An dieser exponierten Stelle in Sattelpeilnstein sollen zwei Wohnhäuser entstehen. Das Vorhaben fand aber noch nicht das gemeindliche Einvernehmen. Foto: Hans Eckmann

Relativ kurz war der öffentliche Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung, die Vize-Bürgermeister Bene Weber in Vertretung von Sepp Marchl (Urlaub) leitete. In erster Linie ging es um zwei Anträge auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken in Sattelpeilnstein.

Geschäftsleiter Josef Schober erläuterte die Lage der Grundstücke und auch den Flächennutzungsplan der Gemeinde Traitsching, welcher den Bereich der beiden Grundstücke als Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes darstellt. Zwar liegt eine Rodungsgenehmigung vor, welche jedoch der gewünschten Bebauung inhaltlich widerspricht. Die beiden Grundstücke liegen im Außenbereich und eine Privilegierung ist nicht ersichtlich.

Erster Antrag vor 20 Jahren

Bereits im Jahr 1992 gab es für ein Grundstück ein Vorbescheidsverfahren, wobei der Antrag auf Vorbescheid vom Antragsteller auf Empfehlung des damaligen Landrates zurückgenommen wurde. Die Genehmigung eines Vorhabens im Außenbereich ist nur möglich, wenn durch die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

Die Tatsache, dass die Vorhaben dem Flächennutzungsplan widersprechen, stellt eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange dar. Auch die Erschließung erscheint aus Sicht der Verwaltung nicht gesichert, da in den eingereichten Planunterlagen die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage vorgesehen ist. Der Ortsteil Sattelpeilnstein ist aktuell aber komplett an die Kläranlage im Geigenbachtal angeschlossen.

Bezüglich der Wasser- und Löschwasserversorgung wurden die Anträge dem Zweckverband zur Wasserversorgung Chamer Gruppe vorgelegt. Die Erschließung der beiden Grundstücke soll über eine öffentliche Wegefläche erfolgen. Diese ist ein nicht ausgebauter Feld- und Waldweg, der bisher lediglich von einem Anlieger auf eigene Kosten geschottert worden ist. Die Gemeinde hat noch keinerlei Erschließungsmaßnahmen in diesem Bereich getätigt. Zur Sicherung der dauerhaften Erschließung müsste eine Erschließungsstraße gebaut werden, wie dies auch in allen anderen Bereichen der Gemeinde geschieht, wo Wohnbauflächen erschlossen werden.

Die Erschließungsbeiträge wären im Rahmen von Kostenvorschüssen von den Anliegern zu erheben und dann über die mit entsprechenden Erschließungsbeitragsbescheiden festzusetzen. Zur Oberflächenentwässerung wäre dann auch noch ein beitragspflichtiger Straßenentwässerungskanal erforderlich. Der Geschäftsleiter wies darauf hin, dass innerhalb eines Baugebietes jeder Bauherr seine Erschließungskosten im Rahmen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen zu zahlen hat. Soweit Feld- und Waldwegen das gemeindliche Einvernehmen nach den Erschließungseigenschaften zugestanden wird, wären regelmäßige Unterhaltsmaßnahmen an den Schotterwegen notwendig, welche dann auf Kosten der Allgemeinheit zu tätigen sind.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Grundstücke einen Höhenunterschied von 16 Metern aufweisen, was die Geeignetheit als Baugrundstück in Frage stellt. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass aktuell keine klare bauplanungsrechtliche Situation ersichtlich ist und die Grundstücke dem Außenbereich zuzuordnen sind, wurde vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und dem Bauherrn die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens vorzuschlagen.

In diesem Rahmen kann die komplexe Problematik der Erschließung und die Flächennutzungsplanproblematik geklärt werden. Seitens der Verwaltung wird man dem Antragsteller vorschlagen, ein mögliches Bauleitplanverfahren als Ortsabrundungssatzung einzuleiten. Diese müsste als Einbeziehungssatzung erlassen werden. Gemeinsam mit der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt müsste der Einziehungsbereich der Satzung dann festgelegt werden. Als Bezugsfall kann die Satzung für den Ortsteil Haschabühl angeführt werden, wo der Bauherr die entsprechende Bauleitplanung auf eigene Kosten durchgeführt hat und das Verfahren über die Gemeinde abgewickelt worden ist. Nachdem auch im Gremium die Erschließungssituation als schwierig betrachtet wurde, hat man das Einvernehmen zum Vorbescheid mit einer Gegenstimme nicht erteilt.

Nachdem bei der letzten Sitzung Nachbesserungen für den gemeindlichen Haushalt für das Jahr 2023 vorgenommen wurden. hat das Landratsamt mit Schreiben vom 7. August die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Genehmigte Bauanträge

Einige Bauanträge wurden bereits auf dem Verwaltungsweg behandelt und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt: Errichtung einer Halle als Indoor-Spielplatz und Winterlager im Churpfalzpark in Loifling; Anbau einer Werkstatt für Elektro- und Infotechnik mit Büroräumen auf der Gemarkung Atzenzell; Neubau eines Ersatzwohnhauses als Doppelhaus in Birnbrunn; die Verschalung und Einhausung von Lagercontainern in Loifling und die Erweiterung eines Schuppens in Traitsching.

ceh


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