Das ging schnell: Um 16 Uhr begann am Mittwoch die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, um 16.07 Uhr war der öffentliche Teil schon wieder beendet. Nur ein einziger Bauantrag stand auf der Tagesordnung, dem zügig das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt wurde.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ informierte Bürgermeister Dr. Stefan Spindler darüber, dass Anwohner des Tratwegs sich an Stadtrat Manfred Auerbeck wegen des desolaten Zustands ihrer Straße gewandt hätten. „Ein Flickwerk“, wie auch der Bürgermeister und Stadtbauhofleiter Klaus Dirscherl die Straße bezeichnen.
Mit Teerdecke verschlossen
Wie vor Ort bei Anwohnern zu erfahren war, habe sich der Zustand der Straße vor allem durch die großen Baumaschinen bei der Sanierung der Regensburger Straße und der Brückenstraße vor einigen Jahren stark verschlechtert. Zum Teil seien die Maschinen beim Tratweg gelagert worden. Letztes Jahr habe es auch eine Vor-Ort-Begehung von Mitgliedern des Bauausschusses gegeben. Im Rahmen der Glasfasererschließung im vergangenen Jahr war der aufgegrabene Teil wieder mit einer Teerdecke verschlossen worden.
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Der Stadtbauhofleiter hatte sich ebenfalls ein Bild vor Ort gemacht und bestätigte, dass der von Leonet beziehungsweise dem Subunternehmen Vitronet geöffnete Leitungsgraben wieder professionell verschlossen wurde. Dieser Teil habe eine gute Decke, allerdings habe Vitronet leider nicht, so wie man es sich gewünscht hätte, gleich noch ein ein größeres Stück der Straße mitteeren können. Das waren keine guten Nachrichten gewesen für die Anwohner, die darauf gehofft hatten, dass die größeren Löcher so ganz unkompliziert der Vergangenheit angehört hätten.
Beim Bauantrag, der eingangs behandelt wurde, ging es um den Änderungsantrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf einem Grundstück in Rötz. Wie der Bürgermeister informierte, befindet sich das geplante Bauvorhaben nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Rötz Nord.
Laut geltender Rechtsgrundlage für die Genehmigung könne das Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, „wenn seine Ausführung oder Benutzung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die Erschließung gesichert“ ist.
Eigenverantwortlich prüfen
Mit dem gemeindlichen Einvernehmen ist verbunden, dass die Bedingungen des Bescheides des Landratsamtes weiterhin beachtet werden, außerdem mit Vorgaben zur Erschließung des Grundstücks, den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage Rötz sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Baugrundstückes über das bei der Stadt Rötz verbleibende Restgrundstück auf eigene Kosten der Grundstückseigentümerin. Der Anschluss an den städtischen Kanal muss über ein bestimmtes Grundstück (Teil der B 22; Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland) erfolgen.
Die Stadt Rötz werde den Anschluss vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze herstellen, soweit hierfür von der zuständigen Straßenbauverwaltung als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland eine Gestattung erteilt wird.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die technische Anschlussmöglichkeit an den städtischen Kanal von der Antragstellerin eigenverantwortlich zu prüfen ist. Die Erschließung mit anderen Versorgern (wie Strom, Telefon, Breitband, Gas usw.) sei von der Grundstückseigentümerin ebenfalls eigenverantwortlich zu prüfen.
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