Landkreis Cham
Überschwemmungsgebiet wird „vorläufig gesichert“: Maßnahme am Katzbach gilt zunächst fünf Jahre

02.10.2024 | Stand 02.10.2024, 5:00 Uhr |

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat für den Katzbach auf dem Gebiet der Städte Cham und Waldmünchen sowie der Gemeinden Willmering und Waffenbrunn die rechnerische Ermittlung des Überschwemmungsgebietes abgeschlossen. Symbolbild: imago

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat für den Katzbach auf dem Gebiet der Städte Cham und Waldmünchen sowie der Gemeinden Willmering und Waffenbrunn die rechnerische Ermittlung des Überschwemmungsgebietes abgeschlossen und die entsprechenden Karten an das Landratsamt Cham übermittelt. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird das Landratsamt als nächsten Schritt die „vorläufige Sicherung“ des Gebietes durch Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts des Landkreises vornehmen.

 In vorläufig gesicherten Gebieten sind Handlungen, die sich nachteilig auf die Hochwassersituation auswirken können, nur noch nach Erteilung einer Ausnahmezulassung durch das Landratsamt zulässig. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz fallen darunter insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich, das Errichten und Erweitern von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen und die Veränderung der Erdoberfläche durch Abgrabung oder Auffüllung.

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Beschränkungen gelten außerdem für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das längerfristige Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, das Anlegen von abflussbehindernden Baum- und Strauchpflanzungen und das Umwandeln von Auwald in eine andere Nutzungsart. Heizölverbraucheranlagen dürfen im Überschwemmungsgebiet nur noch in Ausnahmefällen neu errichtet werden und bestehende Anlagen sind nötigenfalls nachzurüsten, um Schäden im Hochwasserfall zu vermeiden.

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 Die vorläufige Sicherung gilt zunächst fünf Jahre und ist Grundlage für weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Erlass einer Rechtsverordnung. In einem solchen Verordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Planauslegung in den betroffenen Gemeinden.
 Sämtliche Pläne und sonstigen Unterlagen zur vorläufigen Sicherung sind unter www.landkreis-cham.de (Service -> Online-Services ->Auslegungen -> Landkreis Cham) abrufbar. Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden außerdem zentral im „UmweltAtlas Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert (www.iug.bayern.de). Dort können auch weitere Informationen zu Überschwemmungsgebieten sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren abgerufen werden.

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