Bad Kötzting. Im Berliner Testament können Eheleute ihren gemeinsamen letzten Willen festlegen. Die Konsequenzen sind jedoch nicht immer klar. Häufig entscheiden sich Eheleute für einen gemeinsamen letzten Willen: das sogenannte „Berliner Testament“. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und verfügen gleichzeitig, dass mit dem Tod des später versterbenden Partners der Nachlass an eine oder mehrere dritte Personen (etwa an die Kinder) gehen soll.
Wie wirkt sich der Pflichtteilsanspruch der Kinder auf den Nachlass aus? Kann der überlebende Ehepartner das Testament noch abändern?...