Aus dem Gemeinderat
Wassergebühren in Grafenwiesen steigen drastisch – Kämmerer: „Jede Zahl fünfmal umgedreht“

21.11.2024 |

Der Hochbehälter muss in absehbarer Zeit auf Vordermann gebracht werden. Foto: Heinz Pletl

Hauptpunkt in der Gemeinderatssitzung in Grafenwiesen vom vergangenen Montag war die Behandlung der Beitrags- und Gebührensatzungen für Wasserabgabe und Entwässerung. Bürgermeisterin Sabine Steinlechner und Kämmerer Peter Steidl gaben dem Gemeinderat die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2027 zur Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr bekannt.

Nach Ablauf des dreijährigen Kalkulationszeitraumes von 2022 bis 2024 wurden die Gebühren neu kalkuliert. Im Rahmen einer Vor- und Nachkalkulation (Gebührenvor- und Nachschau) ergibt sich unter Einbeziehung des entstandenen Fehlbetrages folgende Situation:

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Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2021 in Höhe von 67 039,15 Euro (Ergebnis der Jahresrechnung 2021) wurde auf die drei folgenden Rechnungsjahre umgelegt (Gebührenerhöhung auf 2,45 Euro). In den Jahren 2022 bis 2024 entstand aufgrund verschiedenster Kostensteigerungen erneut ein Fehlbetrag in Höhe von 109 028,65 Euro. Der Gesamtfehlbetrag beläuft sich Ende 2024 auf 176 067,80 Euro (Stand 12. November).

Damit erhöht sich für die meisten Verbraucher in Grafenwiesen die Grundgebühr von bisher 30 Euro netto auf 50 Euro netto. Die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers beträgt künftig 3,50 Euro statt wie bisher 2,45 Euro.

Die Kosten sind gestiegen

Eine ähnliche Situation ergibt sich bei den Entwässerungsgebühren. Hier schlagen ebenfalls die gestiegenen Personal- und Stromkosten zu Buche. Auch hier kommt die Gemeinde nicht um eine Gebührenerhöhung herum. Die entstandenen Kosten werden jedoch in gleichen Teilen auf die Gemeinde Grafenwiesen und die Gemeinde Rimbach umgelegt. Bei der Grundgebühr verhält es sich für die meisten Einleiter wie bei der Wasserabgabegebühr (gleiche Höhe, neu 50 Euro statt bisher 30 Euro). Die Gebühr pro eingeleiteten Abwassers erhöht sich von bisher 1,40 Euro auf 3,12 Euro.

Kämmerer Peter Steidl versicherte, dass er jede Zahl in der Kalkulation fünfmal umgedreht habe und er trotz der enormen Steigerung das Beste für die Bürger herausgeholt habe. Im Anschluss an die Ausführungen beschloss der Gemeinderat die neuen Beitrags- und Gebührensatzungen. Diese treten ab 1. Januar 2025 in Kraft.

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Des Weiteren behandelte der Gemeinderat diverse Bauanträge. Es ging hierbei durchwegs um Vorbescheide für die Vorhaben. Der Gemeinderat segnete ab: den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer gewerblichen Maschinenhalle mit Werkstatt, Waschplatz und Sozialräumen in Grafenwiesen, Kettersdorfer Weg 14; den Antrag auf Vorbescheid zur Erstellung eines Tretmiststalles für 143 Rinder mit Schiebergang und Mistlager sowie Erstellung von drei Fahrsilos in Grafenwiesen, Nähe Hauser Weg; den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem Nebengebäude für Heizung und Schuppen in Grafenwiesen, Weiherwiesenweg 8; den Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Geräteraumes, Schönbuchener Straße 50. Wie Gemeinderat Lothar Haimerl allerdings einwarf, wäre es besser, komplexere Bauvorhaben zunächst im Bauausschuss zu behandeln, was sich Bürgermeisterin Steinlechner notierte.

Folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung gab das Gemeindeoberhaupt bekannt: Mit dem Architekturbüro Heinrich Heitzer wurden die Architektenverträge für Gebäude und Freianlagen für den Anbau einer Kinderkrippe an den bestehenden Kindergarten St. Anna geschlossen. Im Rahmen des Notfall- und Stromausfallkonzeptes wurde für das Rathaus der Auftrag für die Beschaffung eines Notstromaggregats zum Preis von 3513,36 Euro an die Fa. Elektro und Tiefbau Brandl, Hohenwarth vergeben.

Bürokratie in Bayern bleibt

Zum Schluss gab es noch einen Hinweis auf das Bundesmeldegesetz: Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz und damit der Abschaffung der Meldepflicht ab 1.1.2025 für Inländer bei Beherbergungsbetrieben zugestimmt. Dies betrifft vor allem die Meldung nach Bundesrecht, die bislang durch das Bundesmeldegesetz geregelt war. Für die bayerischen Städte und Gemeinden bleibt die Meldepflicht zur Erhebung des Kurbeitrags aber bestehen. Diese basiert nicht auf dem Bundesmeldegesetz, sondern auf dem Kommunalabgabengesetz. Obwohl die Meldepflicht nach Bundesrecht entfällt, müssen Unterkunftsbetriebe weiterhin die erforderlichen Daten erheben, die für die Kurbeitragserhebung durch die Gemeinden notwendig sind.

Neue Hebesätze festgelegt

Steuern: Der Rat legte die Grundsteuerhebesätze fest. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 330 auf 290 Prozent, der Hebesatz für die Grundsteuer B 330 auf 230 Prozent gesenkt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 320 Prozent. Damit liege man im Mittel mit den anderen Gemeinden, so Bürgermeisterin Steinlechner.

khp



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