Zum Schutz des Auerhahns
Wegegebot in der Arberregion beachten: Die Kleine Arberseewand darf nicht betreten werden

06.02.2024 | Stand 06.02.2024, 5:00 Uhr |

Sie appellieren an die Vernunft der Wintersportlern: (v.l.) Jürgen Völkl, Forstbetriebsleiter Bayerische Staatsforsten Bodenmais, Lea Stier, Naturpark-Gebietsbetreuerin Arber, Caroline Stautner, UNB Cham, Franz Mühlbauer Bergwacht Lam Fotos: UNB, Naturpark Bayerischer Wald

Die Ausbreitung des Borkenkäfers im vergangenen Jahr hat auch im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich gemacht. Dazu mussten große Teile des Fichtenbestandes entnommen werden, was zu ausgedehnten Freiflächen im Bereich der Seewände bzw. des Seelochs geführt hat.

Aber auch in diesem Winter darf die kleine Arberseewand bzw. das Seeloch nicht betreten oder befahren werden. Das veränderte Erscheinungsbild, das den ein oder anderen Wintersportler anlocken mag, hat nichts daran geändert. Denn nach wie vor gilt: Die Kleine Arberseewand liegt sowohl im Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee wie auch im Auerwildschutzgebiet. Für beide gilt ein Wegegebot. Ebenfalls wichtig zu thematisieren ist die Sicherheitslage. „Der Hang ist bei entsprechender Witterung lawinengefährdet, zudem bergen die Baumstümpfe und das liegen gebliebene Holz unter dem Schnee ein hohes Gefahrenpotential“, so die Bergwacht.

Appell an die Vernunft der Wintersportler

Genug Gründe, die Kleine Arberseewand nicht zu betreten oder zu befahren. Aus gegebenem Anlass machen die Untere Naturschutzbehörde Cham, die Bayerischen Staatsforsten Bodenmais, die Bergwacht Lam und die Gebietsbetreuung Naturpark gemeinsam darauf aufmerksam. Sie appellieren an die Vernunft der Wintersportler, die Wegegebote einzuhalten und vor allem, sich und andere nicht in Gefahr zu begeben.

Auerwild im Winter besonders schutzbedürftig

In der kalten Jahreszeit ist das Auerwild in den Hochlagen besonders schutzbedürftig. Durch abseits der Wege gehende Wanderer, Skitouren- und Schneeschuhgeher aufgeschreckt, wird es zur sehr energiezehrenden Flucht veranlasst. Aufgrund des Auffliegens und der hohen Fluchtdistanz muss das Auerhuhn rund den zwölffachen Energieaufwand aufbringen als im normalen Zustand. Wiederholen sich die Störungen, kann dies bis zum Tod des Auerhuhns führen. Daher gilt vom 1. November bis zum 30. Juni nächsten Jahres in der Arberregion ein Wegegebot zum Schutz des Auerhuhns. Vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten, sowie zum Kleinen und Großen Arbersee reicht das Wildschutzgebiet fürs Auerwild. Zudem besteht für Hunde eine ganzjährige Anleinpflicht.

Sensibles Gebiet wird angezeigt

Große Hinweisbanner machen die Wintersportler darauf aufmerksam, dass sie ein sensibles Gebiet betreten. Zudem finden sie auf Infotafeln Erläuterungen zum Auerwildschutzgebiet und Hinweise für naturverträgliche Routen und Verhalten. Diese mit dem Deutschen Alpenverein abgestimmten Routen sind draußen im Gelände an den grünen Schildern „Natürlich auf Tour“ wiederzufinden. Auf die sensiblen Ruhezonen im Auerwildschutzgebiet, die unbedingt störungsfrei zu halten sind, wird mit Stopp-Schildern hingewiesen.

Beitrag leisten

Jeder kann einen Beitrag zur eigenen Sicherheit und zum Erhalt des Auerhuhns leisten, indem er auf den markierten Wegen bleibt und nur die Loipen zum Langlaufen nutzt. Schneeschuh- und Skitouren sind auf die ausgewiesenen Routen und markierten Wegen zu beschränken.

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