Sperrradius
Bienenseuche ausgebrochen: Jetzt gelten strenge Vorschriften im Landkreis Cham

11.07.2024 |

Im 4,5 Kilometer großen Sperrradius um die befallenen Bienen in Wald (Landkreis Cham), müssen alle Bienenvölker untersucht werden. − Symbolbild: Sven Hoppe/dpa

Ein Bienenstand in Wald im Landkreis Cham ist von der Amerikanischen Faulbrut, auch Bienenseuche genannt, betroffen. Jetzt gelten strenge Vorschriften.



Im Landkreis Cham ist ein Fall von Amerikanischer Faulbrut bei Bienen aufgetreten. Wie das Landratsamt Cham mitteilte, wurde der Erreger in einem Bienenstand in der Gemeinde Wald nachgewiesen. Der Befund sei am Mittwoch vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen bestätigt worden. Für Menschen besteht keine Gefahr. Honig kann weiterhin verzehrt werden.

Faulbrut zersetzt Larven



Die amerikanische Faulbrut, auch als Bienenpest bekannt, wird durch ein Bakterium ausgelöst, das die Brut der Bienen befällt. Die Bakterien zersetzen die Bienenlarve von innen, sodass sie nicht schlüpfen kann. Zur Eindämmung der Krankheit und Verhinderung der weiteren Ausbreitung wurden um den betroffenen Bienenstand strenge Maßnahmen ergriffen.

Ein Sperrbezirk mit einem Radius von etwa 4,5 Kilometern wurde vom Landratsamt um den Ausbruchsort festgelegt, der Teile der Gemeinden Falkenstein (Landkreis Cham), Wald und Zell (Landkreis Cham) umfasst.

Im Sperrbezirk besteht nun eine Untersuchungspflicht für alle Bienenvölker. Zudem ist es untersagt, Bienenvölker oder Bienen von ihrem Standort zu entfernen. Es dürfen auch keine Bienenprodukte oder -gerätschaften aus dem Bereich entfernt werden. Bienenhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenstände beim Landratsamt Cham zu melden.

− dpa

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