Rechtsserie
Welche Rechte haben geschädigte Anleger? Chamer Experte gibt Tipps bei fehlerhafter Beratung

12.01.2025 |

Bei fehlerhafter Beratung sind Anleger nicht schutzlos. Mit einer fundierten Rechtsgrundlage und klarer Rechtsprechung des BGH haben Sie gute Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen, informiert unser Experte. Foto: Imago

Die Anlageberatung erfordert ein hohes Maß an Vertrauen seitens der Anleger und Sorgfalt auf Seiten der Berater. Doch was passiert, wenn Berater ihre Pflichten vernachlässigen und Anleger dadurch erhebliche finanzielle Verluste erleiden? Es gibt hier rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger, Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater geltend zu machen, wenn diese gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen verstoßen haben.

Pflichten der Anlageberater:
Anlageberater unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Berater verpflichtet, den Anleger „anlegergerecht“ und „objektgerecht“ zu beraten. Das bedeutet:

Anlegergerechte Beratung: Der Berater muss die persönliche Situation, die finanziellen Verhältnisse, die Risikobereitschaft und die Anlageziele des Kunden berücksichtigen. Eine risikoreiche Anlage ist beispielsweise für einen sicherheitsorientierten Anleger ungeeignet.

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Objektgerechte Beratung: Der Berater muss die Anlage sorgfältig prüfen und umfassend über deren Risiken, Kosten und Ertragschancen aufklären. Unterlässt er dies, liegt eine Pflichtverletzung vor. Diese Pflichten sind in verschiedenen gesetzlichen Regelungen verankert.

Rechte geschädigter Anleger: Wenn ein Anleger aufgrund fehlerhafter Beratung einen finanziellen Verlust erleidet, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Ansprüche gründen sich häufig auf eine Pflichtverletzung des Beraters: Der Anleger kann beispielsweise verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die fehlerhafte Anlage nie getätigt, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt. Dies umfasst den Ersatz des investierten Kapitals abzüglich eventuell erzielter Erträge.

Schadensersatzanspruch bei vorsätzlich sittenwidriger Beratung

 Wenn die fehlerhafte Beratung vorsätzlich und sittenwidrig erfolgt ist, kann der Anleger einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen. Dies gilt z. B. bei bewusst falschen Angaben über eine Anlage.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Der BGH hat in den letzten Jahren die Rechte von Anlegern gestärkt. Wichtige Urteile sind die Kick-Back- Rechtsprechung des BGH. Hierbei stellte der BGH klar, dass zum Beispiel Banken, die als Anlageberater tätig werden, verpflichtet sind, über etwaige Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) aufzuklären. Unterbleibt diese Aufklärung, liegt eine Verletzung der Beratungspflicht vor.

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Wie sollten Anleger vorgehen? Geschädigte Anleger sollten alle relevanten Unterlagen zur Anlage und Beratung sammeln, einschließlich Beraterprotokollen, E-Mails und Verträgen.

Spezialisierte Kanzlei prüft Schadensersatzansprüche

 Eine spezialisierte Kanzlei kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können. Oftmals können Ansprüche außergerichtlich durch Verhandlungen durchgesetzt werden. Falls dies nicht gelingt, bleibt der Klageweg.

Fazit: Fehlerhafte Anlageberatung kann gravierende finanzielle Folgen haben. Doch Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Mit einer fundierten Rechtsgrundlage und klarer Rechtsprechung des BGH haben Sie gute Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Die Einhaltung von Verjährungsfristen ist dabei besonders wichtig, um Ansprüche nicht zu verlieren.

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