Am späten Freitagnachmittag, 28. Juni, haben Mainburger Polizeibeamte gegen 17.27 Uhr auf der Abensberger Straße in Train einen Autofahrer zur Verkehrskontrolle angehalten. Während der Überprüfung der mitzuführenden Dokumente sahen die Polizisten zwischen den Beinen des 76-jährigen Fahrzeugführers, unter dem Fahrersitz, ein Messer mit einer feststehenden Klingenlänge von 15,5 Zentimetern. Das Messer wurde sichergestellt. Es handelt sich dabei um ein sog. Kampfmesser, meldet die Polizei.
Nach den Bestimmungen des Waffenrechts sei das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 Zentimetern verboten, sofern nicht ein vernünftiger Grund angegeben werden kann, der das Mit-sich-Führen des Messers erklärt.
Vorliegend war davon auszugehen, dass der Fahrer das Messer zum Selbstschutz mit sich führte, was generell keine solche Berechtigung darstelle, heißt es im Mainburger Polizeibericht weiter. Es wurde daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, heißt es im Mainburger Polizeibericht. Grundsätzlich sei bei derartigen Verstößen mit einem Bußgeld im unteren, dreistelligen Bereich zu rechnen.
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