Der Landkreis Kelheim bildet bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober den Stimmkreis 203 Kelheim. Regierungsdirektorin Astrid Heuberger wurde zur Stimmkreisleiterin und Verwaltungsamtsrat Franz Sixt zu deren Stellvertreter ernannt, wie es in einer Pressemitteilung des Landkreises heißt. Darin werden auch die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Wahl beantwortet.
• Wann ist die Wahl? Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am Sonntag, 8. Oktober statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
• Wer darf wählen? Bei der Landtags- und Bezirkswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen stimmberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern (für die Landtagswahl) oder im Regierungsbezirk Niederbayern (für die Bezirkswahl) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich in Bayern oder im Regierungsbezirk aufhalten. Im Landkreis Kelheim sind am 8. Oktober rund ca. 88.666 (Stand 11. September) Bürger für die Landtags- und Bezirkswahl stimmberechtigt.
• Wer wird gewählt? Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. In Bayern werden 91 Abgeordnete in den Stimmkreisen direkt, die restlichen 89 Abgeordneten aus den Wahlkreislisten gewählt. 18 Abgeordnete entfallen dabei auf den Wahlkreis Niederbayern.
Der Landtag ist als Volksvertretung ein zentrales Verfassungsorgan des Freistaates Bayern und wirkt auch bei der Regierungsbildung mit. Weitere Aufgaben sind die Gesetzgebung sowie die Kontrolle von Regierung und Verwaltung.
• Welche Aufgaben hat der Bezirkstag? Zusammen mit der Landtagswahl finden in Bayern auch die Wahlen für die sieben bayerischen Bezirkstage statt. Der Bezirkstag Niederbayern besteht aus 18 Bezirksräten, die (wie bei der Landtagswahl) zur Hälfte direkt in den Stimmkreisen, zur anderen Hälfte über die Wahlkreislisten gewählt werden. Die Bezirke erfüllen jedoch nicht Aufgaben der Staatstätigkeit, sondern sind kommunale Körperschaften mit dem Recht, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln und sind damit die „dritte kommunale Ebene“ in Bayern. Sie erledigen die kommunalen Aufgaben, welche die Gemeinden und Landkreise aufgrund des Einzugsbereichs und des Finanzrahmens nicht alleine bewältigen können (etwa Gesundheitswesen, Sozialwesen).
• Wie wähle ich? In Bayern gibt es sieben Wahlkreise; jeder Regierungsbezirk bildet dabei einen Wahlkreis. Diese Wahlkreise sind wiederum in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte. In Bayern gibt es insgesamt 91 Stimmkreise. Der Stimmkreis 203 Kelheim umfasst das ganze Gebiet des Landkreises Kelheim und ist wiederum in 107 Stimmbezirke und 92 Briefwahlvorstände unterteilt.
• Wo darf ich wählen? Gewählt werden darf nur in dem Stimmbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde oder mittels Briefwahl. Die Stimmberechtigten erhalten für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober die Wahlbenachrichtigungen in der Regel zwischen dem 1. September und dem 17. September. Stimmberechtigte, die bis zum 17. September noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollen sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen.
Wählen kann nämlich nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Mit dem Wahlschein, welcher bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, kann entweder in einem anderen Stimmbezirk des Stimmkreises Kelheim oder per Briefwahl gewählt werden.
• Wer kann Briefwahl beantragen? Jedermann kann Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden sodann automatisch mit dem Wahlschein versandt. Für die Aushändigung an eine andere Person als den Stimmberechtigten persönlich ist eine schriftliche Empfangsvollmacht notwendig; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Stimmberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können in der Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck. Der Antrag bei der Gemeinde kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden können die Unterlagen auch online oder mittels QR-Code angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung oder eine Beantragung per SMS ist nicht möglich.
• Wieviele Stimmen habe ich?
Sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen – eine Erststimme (kleiner Stimmzettel) und eine Zweitstimme (großer Stimmzettel).
• Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme? Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei oder Wählergruppe für den Stimmkreis Kelheim gewählt. Diesen Bewerber nennt man „Direktkandidat“. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Mit der Zweitstimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei oder Wählergruppe auf der Wahlkreisliste gewählt. Der Wähler kann seine Stimme auf der Wahlkreisliste aber auch nur einer bestimmten Partei oder Wählergruppe geben. In diesem Fall wird auf die Möglichkeit, Einfluss auf die von der Partei/Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu nehmen, verzichtet.
Eine Partei, die landesweit weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Landtag einziehen (sogenannte 5 %-Hürde). Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzverteilung bei der Bezirkswahl keine Sperrklausel.
• Wo kann ich mich über die Wahlergebnisse im Stimmkreis Kelheim informieren? Über die Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Landtagswahlen“ erhalten Interessierte am Wahlabend, ab etwa 21 Uhr Informationen über die vorläufigen Teilergebnisse der Landtagswahl für den Stimmkreis Kelheim. Von Anfragen vor 21 Uhr soll abgesehen werden.
• Wann gibt es das Ergebnis der Bezirkswahl? Das vorläufige Teilergebnis der Bezirkswahl für den Stimmkreis Kelheim liegt erst am Montag, 9. Oktober, ab etwa 9 Uhr vor. Dieses erhalten Interessierte ebenfalls auf der oben genannten Seite unter der Unterrubrik „Wahlen – Bezirkswahlen“. Mit der Bekanntgabe eines vorläufigen Teilergebnisses der Bezirkswahl für den Stimmkreis Kelheim ist deshalb am Wahlabend durch das Landratsamt nicht zu rechnen. Deshalb soll von etwaigen Anfragen abgesehen werden.
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