Auf der Suche nach digitalem kinder- und jugendpornografischem Material hat die Kriminalpolizei Landshut am Donnerstag (30. November) mehrere Wohnungen im Landkreis Kelheim durchsucht. Gegen acht männliche Verdächtige wird ermittelt.
Die acht Verdächtigen sollen Digitalbilder mit kinder- beziehungsweise jugendpornografischen Inhalten gesucht oder verschickt haben, über Chatgruppen und einschlägige Messenger-Dienste. Dies teilte das Polizeipräsidium Niederbayern am Donnerstagmittag mit. Da waren die Durchsuchungsbeschlüsse schon längst vollzogen.
Schon in den frühen Morgenstunden rückten die Beamten der Kripo Landshut bei den Verdächtigen – zwischen 15 und 57 Jahre alt - an. Und wurden dort auch fündig.
„Die Beamten konnten bei den Durchsuchungen unter anderem zehn Mobiltelefone, vier Tablets und vier Laptops sicherstellen“, so das Präsidium. Inwieweit dort strafrechtlich relevantes Material gespeichert ist, müssen nun die Auswertungen der Datenträger zeigen; das werde sich eine Weile hinziehen, so Polizeikommissarin Katharina Reiner von der Pressestelle des Präsidiums.
Die acht Verdächtigen, bei denen die Geräte sichergestellt wurden, stehen in keinem Zusammenhang, betont Reiner. Es sei vielmehr üblich, solch eine Durchsuchungsaktion konzertiert gleich für mehrere Fälle durchzuführen, weil dafür etliche Einsatzkräfte in der betreffenden Region zusammengezogen würden. Die Durchsuchungsbeschlüsse kamen dabei von ganz unterschiedlicher Seite: Sie waren von den Staatsanwaltschaften Regensburg und Ingolstadt sowie der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragt worden.
Ins Rollen kommen die Ermittlungen deutscher Strafverfolgungsbehörden oft auf Hinweise aus den USA hin, teilt das Präsidium ergänzend mit, denn die (oft in den USA ansässigen) Internetprovider „sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden.“ Über Organisationen wie das NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children, zu deutsch Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) gelangen solche Hinweise dann an Dienststellen wie die Kripo Niederbayern, „woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben“.
Diese sollen neben der konkreten Strafverfolgung auch eine Warnung an potenzielle weitere Täter zur Folge haben: Man wolle zeigen, „dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden“, betonen Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften seien ein Verbrechens-Tatbestand.
So müssen Besitzer von Handy und Co. damit rechnen, dass ihr Gerät erst mal weg ist, wenn darauf verbotene Inhalte gespeichert sind: „Unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers“ werde es eingezogen. In so eine Situation könne man schnell geraten: „Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.“
Bekommt man Dateien mit strafbarem Inhalt, sollte man diese zwar nicht löschen, aber unbedingt sofort Anzeige bei der Polizei erstatten, rät das Präsidium. Und zugleich in der entsprechenden Chatgruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will; danach die Gruppe unverzüglich verlassen.
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Die Polizei gibt auch Tipps, wie man solche Situationen von vornherein vermeidet:
• Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
• Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
• Bei einem Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
• Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Notfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden
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