Saal a.d. Donau. „Nach der geltenden Gemeindeverordnung haben im Winter die Straßenanlieger die Gehwege am Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung besteht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 bis 20 Uhr. An Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, muss der Anlieger eine Gehbahn von mindestens einem Meter am Straßenrand räumen und streuen“, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde Saal an der Donau. Der Räum- und Streudienst in den Straßen könne nur dann durchgeführt werden, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge möglich...