Ausgerechnet einen Polizisten hatte ein 60-Jähriger vermeintlich beleidigt – dafür hatte sich der Angeklagten das bekannte Götz-Zitat vom Arschlecken ausgesucht. Das Strafgesetzbuch stellt dafür Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr in Aussicht. Nun trafen die beiden Männer vor dem Amtsgericht Neumarkt aufeinander.