Groß war der Diskussionsbedarf bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Donnerstag in Pyrbaum. Vier der sechs Bauanträge wurden genehmigt, allerdings waren bei einem Vorhaben in Seligenporten in der Eisbühlstraße zahlreiche Befreiungen beim etwa 15 Jahre alten Bebauungsplans nötig.
Roland Lehmeier regte daher an, in Fällen wie diesen, in die Jahre gekommene Bebauungspläne komplett aufzuheben. Denn bei früheren Bauvorhaben seien häufig bereits Befreiungen erteilt worden, auf die bei späteren Projekten dann Bezug genommen werde. Dies werde man im Auge behalten, sagte Bürgermeister Michael Langner.
Ein weiteres Mal ging es am Donnerstag außerdem um den Antrag, die bestehende Eventhalle in Seligenporten durch eine Verteilerküche, einen Buffet-Raum sowie ein Stuhllager zu erweitern. Die Gemeinde hatte dieses Vorhaben bereits abgelehnt. Nun informierte das Landratsamt, dass man das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen werde und wünschte eine Stellungnahme der Marktgemeinderäte.
In der Diskussion erinnerten sich diese an die Anfänge des Projekts: Damals hatte der Betreiber nämlich einen Antrag für den Bau einer Futterhalle gestellt. Erst später sei das in eine Hochzeitslocation umfunktioniert worden.
Mit dem neuen Antrag sollen nun auch die Betriebszeiten auf 11 bis 2 Uhr erweitert werden, was ebenfalls als schwierig gesehen wurde. Denn der Friedhof befinde sich in unmittelbarer Nähe. Mit den erweiterten Zeiten könnte es dann sein, dass Hochzeitsfeiern und Beerdigungen zeitgleich stattfinden. Letztlich waren sich die Räte einig, an ihrem „Nein“ zu dem Bauantrag festzuhalten.
Karl Meyer verwies zudem auf die Stellplatzsituation: Sollte die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamts die Gemeinde Pyrbaum überstimmen, müsse geprüft werden, ob die benötigten Stellplätze auch wirklich angelegt werden. Denn das angrenzende Klosterbauer-Arreal, das der Gemeinde gehört, dürfe nicht als Parkplatz genutzt werden. Zudem dürfe das Grundstück während der Bauphase nicht zur Zufahrt werden. Dem stimmten sechs Räte zu, fünf waren dagegen.
Und auch der nächste Punkt, ein Garten in Rengersricht, sorgte für Gesprächsbedarf: Das Grundstück am Ortsrand in Hanglage wurde aufgefüllt. Um das Erdreich abzufangen, wurden große Rabatten gesetzt. Ein Keil aus Erde wurde angefüllt, der sich allerdings auf Gemeindegrund befand. Da Grundstücksgrenzen eingehalten werden müssen, wurde vom Grundbesitzer bereits nachgebessert.
Auf dem Grundstück befinden sich außerdem mächtige Eichen, die erhalten werden müssen. Auch in diesem Bereich sei Erdreich angehäuft worden, erfuhren die Markträte. Darüber hinaus ist eine Stützmauer am Grundstücksrand zu sehen.
Da dies nicht erlaubt ist, muss diese nun so mit Erde angefüllt werden, dass sie nicht mehr zu erkennen ist. Zudem soll geprüft werden, ob die zusätzliche Erde den Eichen schadet. Da auch auf einem Nachbargrundstück Erde an den Bäumen angehäuft wurde, soll auch hier geprüft werden, ob die Bäume Schaden nehmen.
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