Neumarkt. In den sechs Neumarkter Pfarreien wurden am 24. November für die nächsten sechs Jahre die neuen Kirchenverwaltungen gewählt. Sie beschließen über die wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten der Pfarr- und Filialgemeinden, wie das Katholische Dekanatsbüro in Neumarkt mitteilt.
Die Kirchenstiftungen sind die Rechtsträger der katholischen Pfarrei- oder Filialgemeinde. Organe der Kirchenstiftungen wiederum sind die Kirchenverwaltungen.
Sie werden jeweils auf sechs Jahre gewählt und beschließen über die Verwaltung des Vermögens, den Haushalt und den Jahresabschluss, die...