Sengenthal. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Satzung über die Festlegung der Grundsteuerhebesätze erlassen. Danach beträgt ab 1. Januar 2025 der Hebesatz für die Grundsteuer A 450 Prozent und für die Grundsteuer B 220 Prozent. Damit folgte das Gremium einem der Vorschläge der Verwaltung.
Im vergangenen Jahr hatte bei einem einheitlichen Hebesatz von 270 Prozent das Grundsteueraufkommen A 25 247 Euro und das Grundsteueraufkommen B 45 5323 Euro betragen. Wie es bei der Sitzung hieß, soll sich das Steueraufkommen auch nach der Grundsteuerreform auf diesem Niveau bewegen....